Heimliche Aufnahmen an Universität Freiburg: Studienberater filmte über 800 Frauen
Ein ehemaliger Studienberater der Universität Freiburg hat über Jahre hinweg heimlich mehr als 800 Frauen in verschiedenen Situationen gefilmt. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Mann nun zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dieses milde Urteil sowie das Vorgehen der Hochschule selbst lösen bei Studierenden und Aktivistengruppen massive Kritik und Proteste aus.
Systematische Überwachung in mehreren Bereichen
Der Täter hatte versteckte Videokameras an verschiedenen Orten installiert, darunter:
- In seiner privat vermieteten Wohnung
- In einer während einer Dienstreise angemieteten Unterkunft
- In Sanitärräumen der Universität Freiburg
- Während offizieller Beratungssituationen mit Studierenden
Die Aufdeckung der Taten erfolgte im Jahr 2024, als eine Studentin eine versteckte Minikamera im Badezimmer ihrer Wohngemeinschaft entdeckte. Die Ermittlungen führten schließlich zur Anklage und Verurteilung des Mannes.
Studierendenproteste gegen mildes Urteil
Nach Bekanntwerden des Urteils riefen das Freiburger Frauenkollektiv und das Studierendenkollektiv zu einer Kundgebung auf. Die Demonstranten kritisieren nicht nur die Bewährungsstrafe, sondern auch das Kommunikationsverhalten der Universität.
"Wie garantiert die Uni, dass so etwas nicht mehr passiert?", fragte eine Rednerin während der Demonstration. Die Studierenden bemängelten zudem, dass die Hochschule sie erst nach der Urteilsverkündung über den schwerwiegenden Fall informiert hatte.
Rechtfertigung der Universität und verjährte Taten
In einer offiziellen Stellungnahme rechtfertigte die Universität Freiburg ihr Schweigen während des Verfahrens mit rechtlichen Gründen. Während der laufenden Ermittlungen und des gerichtlichen Prozesses habe man sich aus juristischen Erwägungen nicht öffentlich äußern können.
Die Hochschule betonte jedoch, dass sie die Straftaten des ehemaligen Mitarbeiters "aufs Schärfste" verurteile. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen im Februar 2024 erfolgte die fristlose Kündigung. Im Sommer 2024 schloss die Universität einen gerichtlichen Vergleich ab, um eine Rückkehr des Mannes an den Arbeitsplatz dauerhaft zu verhindern.
Verjährung und Präventionsmaßnahmen
Erst während der Gerichtsverhandlung wurde bekannt, dass der Täter auch innerhalb universitärer Sanitärräume und während Beratungsgespräche Aufnahmen angefertigt hatte. Da diese Handlungen mehr als fünf Jahre zurückliegen, sind sie inzwischen verjährt und können strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden.
Die Universität bezeichnete die Taten als "unerträglich" und kündigte an, ihre Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu intensivieren. Geplant sind:
- Die Stärkung von Beratungs-, Präventions- und Unterstützungsangeboten für Betroffene
- Die Weiterentwicklung des Konzepts zum Schutz vor sexueller Belästigung
- Verbesserte Sicherheitsvorkehrungen in sensiblen Bereichen der Hochschule
Die Aufarbeitung des Falls und die geplanten Maßnahmen werden von der Studierendenschaft genau beobachtet, die Transparenz und wirksamen Schutz vor weiteren Übergriffen fordert.



