Vater verklagt Brandenburg wegen fehlendem Physikunterricht - Kampf um Bildungsrecht
Vater verklagt Brandenburg wegen fehlendem Physikunterricht (22.04.2026)

Vater verklagt Bundesland Brandenburg wegen ausgefallenem Physikunterricht

Jens Schröder aus Prenzlau hat genug. Seit dem 20. Februar dieses Jahres erhält sein Sohn am örtlichen Gymnasium keinen regulären Physikunterricht mehr. Grund dafür ist die langfristige Erkrankung eines der beiden Physiklehrer an der Schule. Für den Vater stellt dieser Zustand eine klare Verletzung des Bildungsrechts dar – und er zieht nun juristische Konsequenzen.

„Es geht um eine Grundsatzentscheidung“

„Es geht um eine Grundsatzentscheidung“, erklärt Jens Schröder entschlossen. Der Prenzlauer will das Land Brandenburg vor dem Verfassungsgericht verklagen. Seit Wochen kämpft er dafür, dass sein Sohn und dessen Mitschüler wieder regulären Physikunterricht erhalten. Die Schule lässt die Stunden einfach ausfallen, obwohl angekündigte Physiktage zum Nachholen des Schulstoffs bisher nicht stattfanden.

„Solchen Physiktagen stehe ich skeptisch gegenüber“, sagt Schröder. „Die Schüler können an einem einzigen Physiktag nur begrenzt Stoff aufnehmen.“ Stattdessen fordert er das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) auf, spätestens ab dem 4. Mai Distanzunterricht in Präsenz zu organisieren.

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Konkrete Forderungen und juristische Grundlage

Schröders Vorstellung ist konkret: Die Schüler sollen im Klassenraum sitzen, während ein Physiklehrer von einem anderen Gymnasium sie per Video unterrichtet. Der verbliebene Physiklehrer vor Ort würde anschließend die online gestellten Aufgaben kontrollieren. „Das Schulgesetz erlaubt dieses Vorgehen“, betont der Vater.

Falls diese Lösung bis zum 4. Mai nicht umgesetzt wird, fordert Schröder die Bezahlung eines Privatlehrers durch den Staat. „Sonst schaffen wir es nicht, den versäumten Stoff nachzuholen“, argumentiert er. Seine juristische Grundlage sieht er in Paragraf 44 Absatz 2 des Schulgesetzes, der Schülern Unterricht nach der geltenden Stundentafel garantiert.

Systematisches Problem im Bildungswesen

Der Fall in Prenzlau ist kein Einzelfall. Im Land Brandenburg gibt es aktuell mehr als 740 offene Lehrerstellen. Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) hatte angekündigt, dass 250 der im vergangenen Jahr gestrichenen 340 Lehrerstellen noch besetzt werden sollen. Für die kommenden Jahre will sich die Landesregierung auf Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen konzentrieren.

„Seit Jahren fallen an unseren Grundschulen massiv Stunden aus“, kritisiert Schröder. „Inzwischen trifft das auch das Gymnasium. Ich habe gehört, dass einige Schüler eine zeitlang gar keinen Matheunterricht hatten. Das ist nicht hinnehmbar, besonders im ländlichen Bereich hängen wir hinterher.“

Erste Reaktionen und anstehende Klage

Inzwischen gibt es erste Reaktionen auf Schröders Engagement. Ein neuer Lehrer soll ab dem 18. Mai den Physikunterricht am Gymnasium übernehmen – er muss nur noch den Arbeitsvertrag unterschreiben. Das Schulamt hat Schröders Schreiben als Eingang bestätigt, wertet es jedoch als Beschwerde und nicht als Antrag.

Doch selbst wenn der neue Lehrer seine Arbeit aufnimmt, will Schröder klagen. „Wir freuen uns, dass die Schüler wieder regelmäßig Physikunterricht bekommen sollen“, sagt er. „Trotzdem werde ich klagen. Der Staat hat Pflichten, die er erfüllen muss. Es gibt ein Recht auf Bildung.“

Sein Ziel ist ein Grundsatzurteil: Wenn der Staat seit drei Legislaturperioden immer wieder versäumt, den Unterricht zu garantieren, soll ein Urteil festlegen, dass Eltern auf Kosten des Staates einen Privatlehrer engagieren können. Die Klagekosten trägt Schröder selbst – ähnlich wie in einem früheren Fall gegen die Essensversorgung in Prenzlauer Kitas und Schulen, der den Eltern 400 Euro Rückzahlung brachte.

Bildungsrecht als verfassungsrechtliche Frage

Für Jens Schröder ist klar: Unterrichtsausfall darf nicht passieren. Die Verantwortlichen hätten alternative Lösungen wie Distanzunterricht in Präsenz umsetzen müssen. Sein Kampf geht über den konkreten Physikunterricht seines Sohnes hinaus – es geht um die grundsätzliche Frage, ob der Staat seiner Bildungsverpflichtung nachkommt.

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Die Klage vor dem Verfassungsgericht könnte somit wegweisend werden für ähnliche Fälle in Brandenburg und anderen Bundesländern. Schröder bleibt hartnäckig: „Wir wollen ein Grundsatzurteil. Wenn der Staat seit drei Legislaturperioden immer wieder versäumt, den Unterricht zu garantieren, muss ein Urteil festlegen, dass Eltern auf Kosten des Staates einen Privatlehrer engagieren können.“