1000 Euro Schmerzensgeld nach sexuellem Übergriff bei Thai-Massage
Ein 26-jähriger Softwareentwickler hat nach einem sexuellen Übergriff während einer Thai-Massage in Berlin-Gesundbrunnen 1000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Die 53-jährige Masseurin Sukanya W. (Name von der Redaktion geändert) stand wegen sexueller Belästigung vor Gericht.
Der Vorfall im Massagesalon
Der Kunde hatte telefonisch eine Rückenmassage gebucht und war zu dem Salon in Berlin-Gesundbrunnen gegangen. An der Tür hing ein Schild mit der Aufschrift: „Kein Happy Ending“ – eine klare Absage an sexuelle Dienstleistungen. Später wurde das Schild durch einen noch deutlicheren Hinweis ersetzt: „Keine Erotik! Nur medizinische Dienstleistungen!“
„Das kam mir schon komisch vor“, sagte der Softwareentwickler Ben K. (Name geändert) vor Gericht. „Ich wurde hereingeführt, sollte auch die Hose ausziehen. Das kam mir schon komisch vor, aber ich dachte, vielleicht zur Sicherheit, damit kein Öl an die Hose kommt.“
Plötzliche intime Berührungen
Während der Massage sollen die Hände der Masseurin plötzlich von seinem Rücken abgewichen sein und intime Stellen begrapscht haben. „Dann sollte ich mich auf den Rücken legen. Sie hat zweimal mit dem Finger auf mein Glied getippt und anschließend mit dem Finger auf ihren Mund gezeigt und gefragt, ob ich wolle. Was ich dann verneinte“, schilderte der 26-Jährige den Vorfall.
Im Salon hatte Ben K. nicht den Mut, die Situation sofort zu klären. „Nach dem Vorfall habe ich ein bis zwei Stunden geduscht, mich eklig gefühlt“, gab er an. Erst zwei Tage später erstattete er bei der Polizei Anzeige.
Gerichtsverfahren und Einigung
Die Masseurin Sukanya W. konnte sich im Prozess nicht mehr genau an den Vorfall erinnern. Sie hielt es für möglich, dass sie dachte, der Kunde wünsche zusätzliche Leistungen. Vor Gericht entschuldigte sie sich persönlich bei dem Geschädigten.
Beide Parteien einigten sich auf einen Täter-Opfer-Ausgleich. Die Masseurin muss innerhalb von sechs Monaten 1000 Euro Schmerzensgeld an Ben K. zahlen. Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen sie eingestellt.
Der Fall zeigt, wie wichtig klare Grenzen und Kommunikation in sensiblen Dienstleistungsbereichen wie Massagestudios sind. Trotz eindeutiger Hinweise an der Ladentür kam es zu diesem Übergriff, der für den Betroffenen traumatische Folgen hatte.



