Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden hat die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Freiheitsstrafe gefordert. Aus Sicht der Anklagebehörde steht fest, dass die 67-jährige Angeklagte gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Raubüberfälle begangen hat. Staatsanwältin Annette Marquardt betonte, Klette habe dabei eine „hohe kriminelle Energie“ und ein „brachiales Vorgehen“ an den Tag gelegt. Während des gesamten Prozesses habe die Angeklagte keinerlei Reue gezeigt.
Vorwürfe: Versuchter Mord und schwerer Raub
Die Staatsanwaltschaft wirft Klette unter anderem versuchten Mord, schweren Raub und Verstöße gegen das Waffengesetz vor. Demnach überfielen die drei früheren RAF-Mitglieder maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren.
Strafverschärfende Umstände
Strafverschärfend seien unter anderem die umfangreichen Planungen, die hohe Beute sowie die erheblichen psychischen Schäden bei den Opfern zu werten. „Viele der Geschädigten haben Langzeitfolgen“, sagte die Staatsanwältin. Die Raubüberfälle hätten nichts mit der RAF zu tun gehabt. Klette habe mit dem geraubten Geld ihr Leben und ihre Urlaube finanzieren wollen, „ohne Rücksicht auf Verluste“. Sie sei eine „Schwerverbrecherin“: „Da gibt es nichts schönzureden“, betonte die Anklagevertreterin. Weil zu befürchten sei, dass Klette wieder zurück in den Untergrund gehe, dürfe sie bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung nicht aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Klette war im Februar 2024 in ihrer Berliner Wohnung festgenommen worden; von Garweg und Staub fehlt weiter jede Spur.
Keine Reue, aber politische Botschaften
Die Taten räumte Klette vor Gericht weder ein, noch stritt sie sie ab. Stattdessen nutzte sie die Aufmerksamkeit für politische Botschaften – etwa für eine Kritik am Kapitalismus oder an Militäreinsätzen. Dafür lieferten sich ihre Anwälte und die Staatsanwaltschaft immer wieder Wortgefechte oder fielen einander ins Wort.
Nebenklage fordert lange Haftstrafen
Nach der Staatsanwaltschaft forderten auch Vertreter der Nebenklage eine lange Freiheitsstrafe. Zwei Opfer-Anwälte schilderten, wie ihre Mandanten bis heute unter den Folgen des Erlebten leiden. Sie berichteten von Schlafstörungen, Angst und Arbeitsunfähigkeit. Ihre Mandanten seien gebrochene Menschen. Aus Sicht der Nebenkläger-Vertreter gibt es keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten. Der Anwalt, der ein Opfer eines versuchten Überfalls auf einen Geldtransporter in Wolfsburg am 28. Dezember 2015 vertritt, forderte für diese Tat eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. „Ich gehe davon aus, dass alle eine sehr gleichberechtigte Rolle gespielt haben“, sagte er mit Blick auf das Trio. Der Anwalt, der eine Geschädigte eines Überfalls im Tresorraum eines Supermarkts am 27. Dezember 2006 in Bochum vertritt, nannte kein konkretes Strafmaß, sondern verwies auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. „Es geht hier nicht um Rache, sondern um Gerechtigkeit“, sagte er. Das Unrecht dürfe nicht verblassen und Gewalt niemals als legitimes Mittel angesehen werden.
Weitere Plädoyers und Urteil erwartet
Es sollen weitere Plädoyers folgen, von Nebenklage und Verteidigung. Das letzte Wort hat schließlich die Angeklagte, bevor das Gericht frühestens Ende Mai zu einem Urteil kommt. Daniela Klette droht eine jahrelange Haftstrafe – und ein weiteres Verfahren wegen Anschlägen während ihrer Zeit bei der RAF. Bereits 2015 entdeckten Ermittler, dass ehemalige RAF-Leute für eine Reihe von Überfällen verantwortlich sind. Es begann eine aufwendige Fahndung. Mehrfach entwischten die Untergetauchten knapp.



