Der Zoll hat im vergangenen Jahr in Bremerhaven erneut große Mengen Kokain sichergestellt. Insgesamt beschlagnahmte die Behörde 1,5 Tonnen der Droge, wie aus der Jahresbilanz hervorgeht. Damit wurde zum fünften Mal seit 2017 die Marke von einer Tonne überschritten. Im Vorjahr waren es lediglich 400 Kilogramm gewesen.
Großfund in Seecontainer
Den größten Anteil an der Menge hatte ein Fund von 1,1 Tonnen Kokain in einem Seecontainer im Sommer. Die Drogen waren zwischen Kaffee versteckt und hatten einen Straßenverkaufswert von über 60 Millionen Euro. Aus ermittlungstaktischen Gründen wurde der Fall erst jetzt bekannt gegeben.
Weitere Drogenfunde
Neben Kokain stellte der Zoll auch 447 Kilogramm Marihuana sicher. Auch hier gab es einen Großfund: Ein Großteil der Droge wurde in einem Seecontainer entdeckt, der eigentlich mit Kokosnussschalen beladen sein sollte.
Kontrollen verstärkt
„Der zweitgrößte Containerhafen Deutschlands in Bremerhaven bleibt wie alle großen Seehäfen weiterhin Einfallstor für den Rauschgiftschmuggel“, sagte Nicole Tödter, Chefin des Bremer Hauptzollamtes. Um dem entgegenzuwirken, wurden die Kontrollmöglichkeiten ausgeweitet, unter anderem mit mehr Personal, neuer Technik und einer Hotline für Hinweisgeber.
Illegale Zigaretten und gefälschte Waren
Die Zollbeamten entdeckten zudem gefälschte Waren im Wert von knapp 1,2 Millionen Euro. Auch 6,2 Millionen nicht oder falsch versteuerte Zigaretten wurden sichergestellt, vor allem wegen eines Großfundes auf einem Lastwagen, der 5,6 Millionen illegale Zigaretten geladen hatte. Darüber hinaus wurden Wasserpfeifentabak, zu große E-Zigaretten und illegale Nikotinbeutel beschlagnahmt.
Steuereinnahmen gestiegen
Die gesamten Steuereinnahmen des Bremer Zolls stiegen um rund 50 Millionen auf 3,8 Milliarden Euro, vor allem aufgrund höherer Einnahmen aus Verbrauchs- und Verkehrssteuern. Die Einnahmen aus Zollabgaben und Einfuhrsteuern sanken dagegen leicht auf 2,5 Milliarden Euro. Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit stieg die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren und der überprüften Arbeitgeber.



