Urteil im Fall Liana: Unterbringung in psychiatrischer Klinik angeordnet
Das Landgericht Göttingen hat die Unterbringung eines 31-jährigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte hatte im August 2025 am Bahnhof im niedersächsischen Friedland die 16-jährige Liana von hinten vor einen Güterzug gestoßen. Die Jugendliche aus Thüringen erlitt tödliche Verletzungen. Die Kammer sah den Mann als schuldunfähig an, da bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde.
Mutter nimmt Urteil unter Tränen auf
Die Mutter der Getöteten verfolgte die Urteilsverkündung unter Tränen. Ihr Anwalt erklärte, sie hätte sich ein Mordurteil gewünscht. Seit dem 11. August 2025 vermisse sie ihre Tochter jeden Tag. Während der Verhandlung hatte die Mutter mehrfach ein Bild von Liana vor sich aufgestellt. Die Kammer betonte, es gebe keine Zweifel, dass der Iraker die Jugendliche gestoßen habe. Als wesentliches Indiz dienten DNA-Spuren des Beschuldigten am Rücken der Getöteten.
Fall löste bundesweit Entsetzen und politische Debatten aus
Der Tod der 16-Jährigen, die 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Die Tat beschäftigte die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat nach Litauen hätte gebracht werden sollen. Die Landesaufnahmebehörde hatte einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover jedoch ablehnte. Am Mittwoch befasste sich auch der niedersächsische Landtag mit möglichen Konsequenzen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) musste sich Fragen der CDU stellen.
Richter: Tat hat sich ins Bewusstsein eingebrannt
„Wir sind uns bewusst, dass sich diese Tat ins Bewusstsein eingebrannt hat“, sagte der Richter mit Blick auf die politischen Diskussionen. Er wies jedoch darauf hin, dass das Gericht nur die Tat und die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zu bewerten habe. Ein Gutachter hatte bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. „Wir gehen davon aus, dass der Beschuldigte gefährlich für die Allgemeinheit ist“, so der Richter. Ohne Behandlung würde er schnell wieder in eine ähnliche Situation geraten.
Sicherungsverfahren statt Strafprozess
Gegen den Iraker wurde in einem Sicherungsverfahren verhandelt, da die Staatsanwaltschaft bereits von Schuldunfähigkeit ausging. Es gab keinen regulären Strafprozess. Die angeordnete Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt und wird regelmäßig überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verteidigung kündigte Revision an. Die Nebenklage will diesen Schritt prüfen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als heimtückischen Mord bezeichnet, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.
Trauerfeier in Thüringen
Im September 2025 war Liana unter großer Anteilnahme in Heilbad Heiligenstadt beigesetzt worden. Eine ukrainisch-orthodoxe Zeremonie würdigte die Jugendliche. Am Mittwoch verließ die Mutter unter Tränen das Gerichtsgebäude in Göttingen, begleitet von vielen Menschen.



