Mit lebensgefährlichem Alkoholpegel zum Jobinterview
Man bekommt keine zweite Chance für den ersten Eindruck – diese Weisheit gilt besonders bei Bewerbungsgesprächen. Eine 45-jährige Job-Anwärterin aus Raguhn-Jeßnitz in Sachsen-Anhalt hat dieses Prinzip jedoch auf dramatische Weise ignoriert. Sie stieg mit einem astronomischen Promillewert von 4,75 in ihren Fiat und fuhr zum Vorstellungsgespräch in eine Dessauer Seniorenresidenz.
Alkoholgeruch verrät Bewerberin
Die Strecke von ihrem Heimatort Raguhn-Jeßnitz nach Dessau zur Sara-Seniorenresidenz legte Elke S. (Name geändert) im September 2024 zwar unfallfrei zurück. Doch beim eigentlichen Jobinterview blieb ihre massive Alkoholisierung nicht unbemerkt. Die aufmerksame Personalchefin (53) roch den deutlichen Alkoholgeruch und alarmierte umgehend die Polizei.
Statt der erhofften Putzstelle in der Seniorenresidenz erhielt die Bewerberin eine Anklage wegen Trunkenheit am Steuer. Im ersten Verfahren ging der Strafrichter am Amtsgericht Bitterfeld von absoluter Schuldunfähigkeit aus und sprach sie frei. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein.
Technisches Versagen bei Alkoholkontrolle
In der Berufungsverhandlung am Landgericht Dessau-Rosslau berichtete Polizeikommissar Robert K. (28) von außergewöhnlichen Umständen bei der Alkoholkontrolle. „Wir forderten die Angeklagte auf, einen Atemalkoholtest zu absolvieren“, erklärte der Beamte. Das professionelle Alcotest-Gerät des Herstellers Draeger zeigte bei der ersten Messung den extremen Wert von 4,75 Promille an.
„Bei der zweiten Messung stieg das Gerät komplett aus. Es zeigte nur noch drei Pfeile, aber keinen konkreten Wert mehr an. So etwas habe ich in meiner Dienstzeit noch nie erlebt“, schilderte der erfahrene Polizeibeamte die technische Besonderheit.
Lebensbedrohlicher Alkoholpegel
Die Kollegin des Kommissars, Polizeikommissarin Leonie B. (23), ergänzte die Aussagen: „Die Angeklagte räumte ein, dass sie gefahren sei. Die Autoschlüssel fanden wir in ihrer Handtasche. Auf die Frage nach ihrer Alkoholmenge antwortete sie mit ‚drei Bier am Vorabend‘.“
Medizinisch betrachtet stellen Werte zwischen 4 und 4,75 Promille eine lebensbedrohliche Situation dar. Die genaue Alkoholmenge lässt sich nicht exakt bestimmen, da Faktoren wie Trinkdauer, individueller Abbau und persönliche Toleranz eine Rolle spielen. Die Polizeibeamten ordneten eine Blutentnahme an, die etwa eine Stunde später noch vier Promille ergab.
Rechtsmedizinische Einschätzung
Professor Dr. Rüdiger Lessig (68), Direktor des Instituts für Rechtsmedizin, erläuterte in seinem fachkundigen Gutachten: „Ein solch extrem hoher Wert setzt zwingend eine starke Alkoholgewöhnung voraus. Die Schuldfähigkeit der Angeklagten war sicherlich erheblich eingeschränkt. Aus medizinischer Perspektive sehe ich jedoch keine vollständige Aufhebung der Steuerungsfähigkeit.“
Urteil mit Konsequenzen
Die Angeklagte schwieg während der gesamten Verhandlung. Richterin Jeanette Preissner (58) verkündete das Urteil: „Zu Ihren Gunsten gehen wir von einem fahrlässigen Fall aus. Für die Trunkenheitsfahrt verurteilen wir Sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen.“
Die konkreten Konsequenzen für Elke S.:
- Zahlung von 750 Euro Geldstrafe
- Abgabe des Führerscheins
- Frühestens nach sechs Monaten Möglichkeit zur Neubeantragung der Fahrerlaubnis
Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte weiter angefochten werden. Die Frau verpasste nicht nur ihre Jobchance, sondern muss nun mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen leben.



