Prozess um Auslieferung von Neonazi Marla Svenja Liebich eröffnet
Auslieferungsprozess gegen Neonazi Liebich gestartet

Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat einen Prozess wegen der möglichen Auslieferung der Neonazi-Aktivistin Marla Svenja Liebich eröffnet. Die verurteilte Rechtsextremistin muss in Deutschland eine Haftstrafe verbüßen, war jedoch untergetaucht und wurde nach monatelanger Fahndung von tschechischen Beamten festgenommen. Nun soll das Gericht entscheiden, ob Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden darf.

Liebich erscheint vor Gericht

Liebich sitzt derzeit im Gefängnis in Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Sie wurde in Handschellen, mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil mit Leopardenmuster in den Gerichtssaal geführt. Unklar war zunächst, ob das Gericht bereits am ersten Verhandlungstag eine Entscheidung verkünden würde. Sollte eine Entscheidung fallen, kann Liebich dagegen Beschwerde einlegen. Über diese Beschwerde müsste dann das Oberlandesgericht in Prag entscheiden.

Hintergrund der Verurteilung

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025. Anfang April dieses Jahres wurde sie nach monatelanger Suche in Tschechien gefasst. Medienberichten zufolge wurde Liebich mit kahlgeschorenem Kopf und in Männerkleidung festgenommen.

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Geschlechtsänderung und Kritik

Nach der Verurteilung in Halle hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen und den Namen von Sven in Marla Svenja geändert. Kritiker werfen ihr vor, das Selbstbestimmungsgesetz zu missbrauchen und die Änderung als Provokation zu nutzen. Dennoch wurde Liebich zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen, wo sie jedoch nicht erschien. Im März kündigte das Amtsgericht Halle an, zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte bereits im Dezember rechtliche Schritte eingeleitet.

Auswirkungen auf die Haftverbüßung

Sollte die Auslieferung rechtskräftig werden, soll Liebich in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden, wo sie eigentlich ihre Haftstrafe verbüßen müsste. Wie Liebich auftritt, könnte Einfluss auf ausstehende Entscheidungen haben, etwa darüber, in welchem Gefängnis sie in Deutschland die Strafe absitzen muss.

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