Berlin hebt 208 Cannabis-Strafen nach Legalisierung auf – Amnestie zeigt Wirkung
Berlin hebt 208 Cannabis-Strafen nach Legalisierung auf

Berlin hebt 208 Cannabis-Strafen nach Legalisierung auf – Amnestie zeigt Wirkung

Seit der Legalisierung von Cannabis vor mehr als zwei Jahren sind in der Hauptstadt Berlin in insgesamt 208 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch offiziell erlassen worden. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Berliner Gesundheitsverwaltung auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco hervor, die nun detaillierte Einblicke in die Umsetzung der Amnestieregelung bietet.

Neubewertung von Strafverfahren

Neben den erlassenen Strafen wurden in weiteren 96 Verfahren die Sanktionen neu bestimmt und angepasst. Interessanterweise blieb es in etwa 5.100 überprüften Fällen bei der ursprünglich verhängten Strafe, was die selektive Anwendung der Amnestie unterstreicht. Aus der Haft entlassen wurde zwischen März 2025 und März 2026 niemand, wie die Verwaltung mit Stichtag 13. März 2026 berichtet.

Hintergrund dieser Entwicklungen ist die im Cannabisgesetz verankerte Amnestieregelung für ältere Fälle. Diese betrifft insbesondere noch laufende Ermittlungsverfahren sowie Urteile, bei denen Geldstrafen noch nicht beglichen oder Gefängnisstrafen noch nicht vollständig verbüßt wurden. Alle diese Verfahren müssen einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.

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Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Detail

Für den Zeitraum von April 2025 bis Februar 2026 listet die Gesundheitsverwaltung insgesamt 2.189 Straftaten im Zusammenhang mit dem Cannabisgesetz auf. Die Aufschlüsselung zeigt folgende Schwerpunkte:

  • 1.245 Fälle von unerlaubtem Handel mit Cannabis
  • 76 Straftaten wegen des unerlaubten privaten Anbaus von mehr als drei Pflanzen

Seit dem 1. April 2024 ist es Erwachsenen erlaubt, bis zu drei Cannabis-Pflanzen privat anzubauen, was diese Verstöße in einen klaren rechtlichen Kontext setzt.

Die Polizei registrierte außerdem 76 Ordnungswidrigkeiten, die sich wie folgt verteilen:

  1. 17 Verstöße in Konsumverbotszonen rund um Spielplätze
  2. 16 Fälle mit geringfügigem Überschreiten der Besitzobergrenze außerhalb des Wohnsitzes
  3. Jeweils 10 Verstöße betreffen das Kiffen in Gegenwart von Minderjährigen
  4. Ebenso 10 Verstöße in unmittelbarer Nähe von Schulen oder Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Rechtlicher Rahmen und Konsumregeln

Erwachsene dürfen in der Öffentlichkeit legal bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Allerdings gelten strikte Einschränkungen: In der Nähe von Schulen und Spielplätzen ist der Konsum in einem Umkreis von 100 Metern streng verboten, was die genannten Ordnungswidrigkeiten erklärt. Diese Regelungen sollen insbesondere den Jugendschutz gewährleisten und öffentliche Räume für alle Bevölkerungsgruppen sicher halten.

Die aktuellen Zahlen demonstrieren, wie die Berliner Behörden die Cannabis-Legalisierung praktisch umsetzen und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen. Die Amnestieregelung zeigt dabei messbare Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verfahren, während neue Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent verfolgt werden.

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