Berliner Senat will Hinrichtungsszenen bei Demonstrationen unterbinden
Der Berliner Senat und die Polizei haben klare Konsequenzen aus einer umstrittenen Demonstration auf dem Alexanderplatz gezogen. Künftig sollen szenische Darstellungen oder Andeutungen von Hinrichtungen bei Versammlungen nicht mehr geduldet werden. Dies kündigte Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe von der SPD im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses an.
Konkreter Vorfall am 8. April
Am 8. April 2026 sorgte eine propalästinensische Demonstration auf dem Alexanderplatz für erhebliches Aufsehen. Laut den Angaben von Hochgrebe wurden dabei gefesselte Personen in Gefangenenkleidung unter einer Art Galgen aufgestellt. Zwar wurde das konkrete Erhängen nicht vollzogen, doch die Inszenierung wirkte bereits bedrohlich und einschüchternd.
Christian Hochgrebe bewertete diese szenische Darstellung als höchst geschmacklos und betonte ihre erhebliche Einschüchterungswirkung auf unbeteiligte Dritte. Besonders beim Schutz von Kindern und Jugendlichen komme es auf die Art und Weise solcher Darstellungen an, unabhängig vom eigentlichen politischen Inhalt der Demonstration.
Rechtliche Grundlagen und polizeiliche Maßnahmen
Obwohl solche Inszenierungen aktuell nicht strafbar sind, sind die Handlungsmöglichkeiten der Polizei begrenzt. Hochgrebe wies jedoch darauf hin, dass die Demonstrationsfreiheit nicht schrankenlos gilt, sondern klare Grenzen hat. Daher hat die Polizei bereits für eine weitere Demonstration eine entsprechende Beschränkung erlassen.
Konkret untersagt diese Auflage die öffentliche Darstellung von Tötungshandlungen. Das Verbot umfasst explizit:
- Die Inszenierung von Hinrichtungsszenen
- Die Verwendung von Fesseln in diesem Kontext
- Das Zeigen von Gegenständen, die zur unmittelbaren Tötung von Menschen dienen könnten
Zukünftige Vorgehensweise
Für künftige Demonstrationen soll das Thema regelmäßig geprüft werden. Mit gezielten Auflagen und Beschränkungen will der Senat sicherstellen, dass solche umstrittenen Darstellungen unterbunden werden. Ziel ist es, einerseits das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu wahren, andererseits aber auch die öffentliche Ordnung und den Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.
Die Berliner Behörden zeigen damit deutlich, dass sie bereit sind, bei Grenzüberschreitungen im Demonstrationsgeschehen entschlossen zu handeln, auch wenn die rechtlichen Spielräume begrenzt sind.



