Gewerbsmäßiger Betrug: 60-Jähriger vor Berliner Landgericht
Ein 60-jähriger Mann steht aktuell vor dem Berliner Landgericht, weil er einen Bekannten um ein Vermögen von fast 800.000 Euro gebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gewerbsmäßigen Betrug in insgesamt 158 Fällen vor. Der Prozess wirft ein grelles Licht auf eine Vertrauensbeziehung, die sich in einer finanziellen Katastrophe auflöste.
Vertrauensbasis durch gemeinsame Handball-Interessen
Die beiden Männer, der Angeklagte und sein mutmaßliches Opfer im Alter von 59 Jahren, sollen sich bereits im Jahr 2015 kennengelernt haben. Der Kontakt entstand, weil ihre Söhne gemeinsam in derselben Handballmannschaft spielten. Auf dieser persönlichen und scheinbar vertrauensvollen Basis baute der 60-Jährige laut Anklage eine betrügerische Beziehung auf.
Der Angeklagte trat dabei bewusst als wohlhabende Person auf, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen. Er präsentierte teure Luxusautos und machte vielversprechende Zusagen zu lukrativen Geldanlagen. Mit diesen Mitteln soll er den Bekannten systematisch zu wiederholten Darlehenszahlungen verleitet haben.
Systematische Täuschung durch vorgetäuschte Investitionen
In der offiziellen Anklageschrift heißt es, der Beschuldigte habe „immer wieder angeblich getätigte Investitionen und in Entwicklung befindliche Geschäfte vorgetäuscht“. Er versprach angeblich, das geliehene Geld zeitnah und mit hohen Renditen zurückzuzahlen. Tatsächlich seien diese Versprechungen jedoch von Anfang an nicht haltbar gewesen.
Der erste Zeuge im Prozess, der 59-jährige Familienvater, schilderte eindrücklich, wie der Angeklagte ihn über Jahre hinweg vertröstete. Mal fehlte angeblich noch etwas Geld, um ein Geschäft abschließen zu können, mal wurde von langfristigen Laufzeiten gesprochen. „Die Ängste wurden immer größer“, so der Zeuge wörtlich. Dennoch schoss er auf Bitten des Bekannten weiter Geld nach, in der trügerischen Hoffnung, seine Investitionen doch noch zurückzuerhalten.
Geständnis und Rechtfertigungsversuche des Angeklagten
Zu Prozessbeginn räumte der 60-Jährige ein, die in der Anklage aufgelisteten Darlehenszahlungen tatsächlich erhalten zu haben. Er gab jedoch an: „Ich wollte etwas machen, habe investiert, aber verloren.“ Seiner Aussage nach habe er dem Bekannten das Geld zurückgeben wollen, was ihm jedoch nicht möglich gewesen sei. Er führte an, dass andere Geschäftspartner ihn selbst betrogen hätten.
Die Ermittlungen zeigen jedoch ein anderes Bild: Zwischen Juni 2017 und November 2019 soll der Angeklagte allein rund 318.000 Euro erschlichen haben. Frühere Taten, durch die er ab April 2016 bereits weitere 467.000 Euro erlangt haben soll, sind inzwischen verjährt. Für diese verjährten Fälle strebt die Staatsanwaltschaft dennoch die Einziehung der erlangten Summen in einem mitverhandelten ergänzenden Verfahren an.
Aktueller Verfahrensstand und weitere Termine
Der 60-Jährige wurde bereits im August des vergangenen Jahres festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Der aktuelle Prozess am Berliner Landgericht ist auf mehrere Verhandlungstage ausgelegt. Bislang sind zwei weitere Termine bis zum 29. April vorgesehen, an denen weitere Zeugen vernommen und Beweise vorgelegt werden sollen.
Die Staatsanwaltschaft betont den gewerbsmäßigen Charakter der Taten, was auf eine systematische und wiederholte Vorgehensweise hindeutet. Das Gericht muss nun klären, inwieweit die Vorwürfe des Betrugs in 158 Einzelfällen haltbar sind und welche strafrechtlichen Konsequenzen daraus folgen.



