E-Roller-Fahrer zweimal betrunken erwischt: 5500 Euro Strafe für Neubrandenburger
Betrunkener E-Roller-Fahrer zahlt 5500 Euro Strafe

Doppelt erwischt: E-Roller-Fahrer zahlt hohe Strafe für Alkoholfahrten

Die strengen Alkoholgrenzwerte für Elektroroller sind nicht allen Nutzern ausreichend bekannt, wie Polizeikontrollen in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig zeigen. Ein 59-jähriger Mann aus Neubrandenburg hat diese Regeln nun auf schmerzhafte Weise kennen gelernt. Das Amtsgericht Neubrandenburg verurteilte den Mann aus der Baubranche wegen zweier Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter zu einer Geldstrafe von 5500 Euro.

Zwei Bier zu viel führen zu teurem Abenteuer

„Das Risiko von E-Scootern wird oft unterschätzt“, erklärte Richterin Scharner am Ende des Prozesses. Der Angeklagte gestand beide Promillefahrten vor Gericht ein und schilderte den Ablauf des Abends: „Ich wollte am 18. Oktober 2025 meine Frau aus der Innenstadt abholen.“ Nach dem Konsum von zwei bis drei Bieren und einem Glas Cola-Wodka habe er sich noch „gut gefühlt“.

So machte sich der Mann aus der Südstadt auf den Weg Richtung Marktplatz – und wurde in der Nähe der Konzertkirche kontrolliert. „Ich wollte grad den E-Roller anschließen, da standen schon Polizisten bei mir.“ Ein Atemalkoholtest ergab gegen 19 Uhr etwa 1,1 Promille. Die Beamten ließen eine Blutprobe nehmen, die 1,25 Promille zeigte, und ermahnten den Mann, seinen Roller lieber nach Hause zu schieben.

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Frustbier und erneute Kontrolle

Diese Anweisung ärgerte den 59-Jährigen, der vor einigen Jahren bereits seinen Führerschein wegen ähnlicher Vergehen verloren hatte. „Ich hab an einem Imbiss erst mal ein Frustbier getrunken.“ Dann schob er den Elektroroller tatsächlich nach Hause. „Erst die letzten hundert Meter“ – es könnten aber auch ein paar Meter mehr gewesen sein – sei er wieder aufgestiegen.

Doch die Polizisten standen auch in seiner Straße und kontrollierten erneut. „Die haben da wohl auf mich gewartet“, mutmaßte der Mann. Dieses Mal zeigte der Atemtest noch höhere Werte, und die Blutprobe ergab sogar 1,46 Promille Alkohol im Blut. Zu Gunsten des Angeklagten sprach lediglich, dass die Beamten bei ihm „keine Ausfallerscheinungen“ feststellten, nur eine etwas „verwaschene Sprache“.

Rechtliche Bewertung und Strafmaß

Somit wurde die erste Rollerfahrt als fahrlässige und die zweite als vorsätzliche Trunkenheitsfahrt gewertet, wobei der Strafrahmen für vorsätzliche Delikte deutlich höher liegt. Hinzu kamen 15 Voreintragungen im Strafregister, auch wenn einschlägige Trunkenheitsdelikte schon einige Zeit zurücklagen.

Richterin Scharner legte die Geldstrafe bei 100 Tagessätzen zu je 55 Euro fest, etwas höher als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich immer nach dem Einkommen des Angeklagten, der etwa 2000 Euro netto im Monat angab. Außerdem darf die Fahrerlaubnisbehörde ihm frühestens nach neun Monaten erlauben, sich wieder eine Fahrerlaubnis zuzulegen.

Konsequenzen für den Verurteilten

Der 59-Jährige erklärte jedoch, dass er dies nicht vorhabe, da er inzwischen ein Augenleiden habe, das ihm Probleme bereite. Mit dem Strafmaß zeigte er sich einigermaßen zufrieden und akzeptierte das Urteil umgehend.

Nach Angaben des ADAC gelten bei E-Rollern die gleichen Alkoholgrenzwerte wie bei Autofahrern. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ertappt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er keine Ausfallerscheinungen erkennen lässt. Dafür wird ein Bußgeldbescheid von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Eine Straftat – mit höherer Strafe – liegt ab 1,1 Promille automatisch vor oder auch bei 0,3 Promille, wenn die Polizei Ausfallerscheinungen feststellt.

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