Immer wieder kommt es in Berlin zu Überfällen auf Geldtransporter. Oft wird die Besatzung mit Waffen bedroht, um an Geld zu gelangen. Im Fall einer Beute von 409.000 Euro aber lief es ganz anders. Der damalige Fahrer eines Geldtransporters hatte den Überfall vorgetäuscht und wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Urteil des Amtsgerichts Tiergarten
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 25-jährigen Angeklagten wegen Unterschlagung und Vortäuschens einer Straftat zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zudem muss der geständige Angeklagte 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 409.000 Euro an.
Tathergang am 4. Oktober 2024
Der 25-Jährige war am 4. Oktober 2024 mit einem Beifahrer unterwegs. Als der Kollege ausstieg, um in einer Firma weitere Geldkassetten und Safebags abzuholen, fuhr der Angeklagte den Ermittlungen zufolge los. Er habe sich kurze Zeit später auf einem Parkplatz mit bislang unbekannten Mittätern getroffen und ihnen absprachegemäß durch das Entriegeln der Tür ermöglicht, das transportierte Bargeld an sich zu nehmen.
Falsche Behauptungen und Aufdeckung
Anschließend rief der damalige Geldtransporter-Fahrer um Hilfe. Er sei geschlagen, getreten und mit Pfefferspray attackiert worden, behauptete er gegenüber Polizisten. Doch es seien bald Zweifel aufgekommen, schilderten Beamte im Prozess. Zudem hätten Aufnahmen von Videokameras auf dem Parkplatz gezeigt, dass der geschilderte Überfall nicht stattgefunden hatte. Die Beute fehlt bis heute.
Motiv des Angeklagten
Der Angeklagte hatte erklärt, Spielschulden hätten zu der Tat geführt. Er sei von Männern angesprochen worden, sie hätten Druck gemacht und vorgeschlagen, einen Überfall auf einen Geldtransport vorzutäuschen. „Diese Leute kannten auch die Routen und gaben die Richtung vor“, so der 25-Jährige. „Sie nahmen dann das ganze Geld und verschwanden.“ Einen Monat später habe er einen Umschlag mit 10.000 Euro erhalten und Schulden beglichen.
Strafantrag und Urteil
Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von zweieinhalb Jahren Haft gefordert, der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



