Bremer Landgericht verurteilt 68-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Haft nach tödlichem Schuss
Bremer Landgericht: Sechseinhalb Jahre Haft nach tötlichem Schuss

Sechseinhalb Jahre Haft für tödlichen Schuss auf Lebensgefährtin in Bremerhaven

Das Landgericht Bremen hat einen 68-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte im Januar 2024 seine damalige Lebensgefährtin in ihrem gemeinsamen Haus in Bremerhaven mit einem Kopfschuss getötet. Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass die Kammer den Fall als minderschweren Totschlag einstufte.

Widersprüchliche Angaben und gerichtliche Bewertung

Nach der Tat wählte der Mann den Notruf und behauptete zunächst, die Frau habe sich selbst erschossen. Zu Prozessbeginn Ende Januar machte der Angeklagte jedoch keine weiteren Angaben. Das Gericht hatte laut Sprecher keinen Zweifel daran, dass der Mann auf die Frau geschossen hatte und es sich nicht um einen Suizid handelte.

Die Kammer ging davon aus, dass psychische Probleme des Opfers eine entscheidende Rolle spielten. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau den Angeklagten aufgrund ihrer psychischen Erkrankung darum bat, sie zu töten. Dennoch sah das Gericht keine Tötung auf Verlangen, da der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass dieser Wunsch krankheitsbedingt war.

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Wiederaufgerollter Prozess nach Revision

Dies war bereits der zweite Gerichtsprozess in dieser Sache. In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Bremen den Angeklagten im Januar 2025 wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann legte Revision ein, und der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Sommer 2025 auf, was zur neuen Verhandlung führte.

Ob das nun gesprochene Urteil bereits rechtskräftig ist, blieb zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann der Tötung seiner Partnerin beschuldigt, während die Verteidigung in beiden Prozessen auf Unschuld plädierte. Die unterschiedlichen Urteile unterstreichen die Komplexität des Falls, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der psychischen Umstände.

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