Gerichtsurteil: Drosten siegt gegen Wiesendanger in Streit um Corona-Ursprung
Drosten siegt gegen Wiesendanger in Corona-Ursprung-Streit

Gerichtsurteil bestätigt: Drosten siegt im Streit um Corona-Ursprung

Der Berliner Virologe Christian Drosten hat vor dem Landgericht Hamburg einen Erfolg im Rechtsstreit mit dem Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger erzielt. Das Gericht bestätigte im Hauptsacheverfahren eine bereits im März 2022 erlassene einstweilige Verfügung, die es Wiesendanger untersagt, Drosten eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorzuwerfen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der Konflikt entzündete sich an einem Interview, das Wiesendanger dem Magazin Cicero gegeben hatte. Darin kritisierte der Hamburger Nanowissenschaftler die frühe Festlegung von Drosten und 26 weiteren Virologen auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus und äußerte, diese Position habe jeglicher Grundlage entbehrt. Das Interview erschien unter der provokativen Überschrift: Stammt das Coronavirus aus dem Labor? – Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt.

Wiesendanger bezog sich dabei insbesondere auf einen offenen Brief, den die 27 Virologen bereits am 19. Februar 2020 in der renommierten Fachzeitschrift The Lancet veröffentlicht hatten. In diesem Brief wiesen die Wissenschaftler die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, entschieden als Verschwörungstheorie zurück.

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Gerichtliche Begründung des Urteils

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg kam in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise für eine bewusste Falschaussage Drostens vorliegen. Das Gericht teilte mit, es sei nicht zu der Überzeugung gelangt, dass Drosten öffentlich etwas gesagt habe, von dem er gewusst habe, dass es unwahr sei.

Vielmehr habe der Virologe durchgängig die Auffassung vertreten, dass ein natürlicher Ursprung des Coronavirus wahrscheinlicher sei als ein Laborursprung. Dies habe er unter anderem im populären NDR-Podcast Coronavirus Update deutlich gemacht, wo er den Laborursprung zwar als denkbare, aber nicht als überzeugendere Alternative darstellte.

Weitere gerichtliche Verbote

Das Hamburger Gericht untersagte Wiesendanger zudem eine weitere umstrittene Äußerung. Der Nanowissenschaftler hatte behauptet, die Bewegung Scientists for Science, zu deren Mitbegründern Drosten zählt, habe das Ziel verfolgt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten. Auch diese Aussage wertete das Gericht als unwahre Tatsachenbehauptung und verbot sie entsprechend.

Das jetzt verkündete Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und unterliegt damit möglichen Berufungsverfahren. Es markiert jedoch einen wichtigen Punkt in der juristischen Aufarbeitung wissenschaftlicher Kontroversen aus der Zeit der Corona-Pandemie.

Bedeutung des Falls

Der Rechtsstreit zwischen zwei prominenten Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen wirft grundsätzliche Fragen zur wissenschaftlichen Debattenkultur und zu den Grenzen zulässiger Kritik auf. Während Wiesendanger als Nanowissenschaftler eine Außenperspektive einbrachte, vertrat Drosten als einer der führenden Virologen Deutschlands die etablierte Fachmeinung seiner Disziplin.

Das Gerichtsurteil unterstreicht die Bedeutung differenzierter wissenschaftlicher Aussagen in öffentlichen Debatten und setzt gleichzeitig Grenzen für pauschale Vorwürfe gegen die Integrität von Forschenden. Der Fall zeigt, wie wissenschaftliche Kontroversen aus der Pandemiezeit auch Jahre später noch juristisch nachhallen können.

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