Ermittlungen nach Strafanzeige von Collien Fernandes wieder aufgenommen
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein hat die Ermittlungen nach einer Strafanzeige der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen Unbekannt wieder aufgenommen. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Wiederaufnahme erfolgte nach einer umfassenden Prüfung der Medienveröffentlichungen zu diesem Fall.
Verfahren war zuvor eingestellt worden
Im November 2024 hatte Collien Fernandes bei der Berliner Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Grund war die Erstellung eines Fake-Accounts durch eine unbekannte Person. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe übernahm das Verfahren, da die angezeigte Handlung mutmaßlich innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zur Kenntnis genommen worden war.
Das Verfahren wurde jedoch zunächst eingestellt, da die Geschädigte relevante Unterlagen für die Ermittlungen nicht übersandt hatte. Ohne diese Unterlagen fehlten konkrete Ermittlungsansätze zur Identifizierung des Täters. Fernandes widersprach dieser Darstellung der Staatsanwaltschaft öffentlich im „Tagesspiegel“.
Medienberichte führen zu Wiederaufnahme
Nach umfangreichen Medienberichten in den vergangenen Tagen hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe nun die Ermittlungen wieder aufgenommen. Oberstaatsanwalt Müller-Rakow erklärte, dass sich weitere Prüfungen in der Sache anschließen werden. Aus ermittlungstaktischen Gründen könnten jedoch keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt in einer Zeit intensiver öffentlicher Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Bundesweit gab es in den vergangenen Tagen Demonstrationen mit tausenden Teilnehmern, die mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt forderten.
Hintergrund der Anzeige
Auslöser der aktuellen Diskussion war ein Bericht des „Spiegel“, in dem Collien Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, erhoben hatte. Die Schauspielerin hat zudem auf Mallorca eine weitere Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin auf der spanischen Mittelmeerinsel bestätigte.
Dieses Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, erklärte die Sprecherin am 19. März. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, die er als „in großen Teilen unzulässige Verdachtsberichterstattung“ bezeichnete.
Schertz kritisierte zudem, dass durch einseitige Schilderungen unwahre Tatsachen verbreitet würden. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe betonte, dass die nun wieder aufgenommenen Ermittlungen unabhängig von diesen Vorwürfen erfolgen und sich ausschließlich auf die ursprüngliche Strafanzeige wegen des Fake-Accounts beziehen.



