Ein ehemaliger Polizist aus Aken ist am Montag vom Landgericht Dessau wegen Betrugs verurteilt worden. Der 50-Jährige hatte nach seinem Ausscheiden aus dem Polizeidienst als Youtuber gearbeitet und dabei hohe Einnahmen erzielt, diese jedoch nicht angegeben und weiterhin Sozialleistungen bezogen. Auch seine Mutter stand mit auf der Anklagebank, da die Youtube-Einnahmen auf ihr Konto geflossen waren.
Hintergrund des Falls
Der Mann war nach seiner Zeit bei der Polizei als Content Creator auf Youtube aktiv geworden. Seine Kanäle erzielten beträchtliche Klickzahlen, was zu erheblichen Werbeeinnahmen führte. Trotz dieser Einnahmen beantragte er weiterhin staatliche Unterstützung, darunter Arbeitslosengeld II. Die Zahlungen wurden ihm bewilligt, ohne dass er die Einkünfte aus seiner Youtube-Tätigkeit offenlegte.
Rolle der Mutter
Die Mutter des Angeklagten war in den Fall verwickelt, da die Youtube-Einnahmen auf ihr Konto überwiesen wurden. Sie soll von den Sozialleistungen ihres Sohnes gewusst und ihn dabei unterstützt haben, die Einnahmen zu verschleiern. Das Gericht sah dies als Beihilfe zum Betrug an.
Urteil des Landgerichts Dessau
Das Landgericht Dessau verurteilte den Ex-Polizisten zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Betrugs in mehreren Fällen. Die Mutter erhielt eine Bewährungsstrafe. In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte habe das Sozialsystem vorsätzlich ausgenutzt und über einen längeren Zeitraum hinweg unrechtmäßig Leistungen bezogen. Die Höhe der Schadenssumme wurde auf mehrere zehntausend Euro beziffert.
Reaktionen und Folgen
Der Fall sorgt in der Region für Aufsehen, da der Verurteilte früher als Polizist tätig war und somit im Dienst der Öffentlichkeit stand. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zufrieden mit dem Urteil und betonte, dass Sozialleistungen nur denjenigen zustehen, die sie wirklich benötigen. Der Verteidiger kündigte an, Revision einzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dieser Fall verdeutlicht die wachsende Bedeutung von Einnahmen aus sozialen Medien und die Notwendigkeit, diese bei der Beantragung von Sozialleistungen korrekt anzugeben. Die Behörden kündigten an, künftig verstärkt gegen solche Betrugsfälle vorzugehen.



