Bundesanwaltschaft erhebt schwere Anklage gegen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette
Ex-RAF-Terroristin Klette: Bundesanwaltschaft erhebt schwere Anklage

Bundesanwaltschaft erhebt schwere Anklage gegen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette

Die Bundesanwaltschaft hat ein weiteres Gerichtsverfahren gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette eingeleitet. Die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe erhob Anklage gegen die 67-Jährige, wie am Dienstag bekannt wurde. Die Ermittler werfen Klette schwerste Straftaten vor, die während ihrer Zeit bei der Roten Armee Fraktion begangen worden sein sollen.

Schwere Vorwürfe aus der RAF-Zeit

Die Bundesanwaltschaft legt Klette die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Konkret werden ihr folgende Verbrechen vorgeworfen:

  • Zweifacher versuchter Mord
  • Beteiligung an versuchten und vollendeten Sprengstoffanschlägen
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Besonders schwerer Raub in Mittäterschaft

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss nun über die Zulassung der Anklage und den Prozessbeginn entscheiden. Zuerst hatten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR über die Anklageerhebung berichtet.

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Drei spektakuläre Anschläge im Fokus

Im Zentrum der Anklage stehen drei spektakuläre Anschläge, bei denen Klette als Mitglied der sogenannten dritten RAF-Generation mitgewirkt haben soll:

Februar 1990: Klette soll mit anderen RAF-Mitgliedern versucht haben, in einem Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank in Eschborn bei Frankfurt am Main eine Sprengstoffexplosion auszulösen. Ein VW-Golf mit 45 Kilogramm Sprengstoff im Kofferraum wurde in der Toreinfahrt abgestellt. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wirkte Klette am Einbau des Sprengstoffs mit. Bei einer Explosion hätten nach Einschätzung der Ermittler drei Sicherheitskräfte getötet werden können. Die Zündvorrichtung versagte jedoch, sodass die Explosion ausblieb.

Februar 1991: Knapp ein Jahr später soll Klette als Teil eines RAF-Kommandos einen Anschlag auf die US-amerikanische Botschaft in Bonn verübt haben. „Die Angeschuldigte feuerte gemeinsam mit zwei weiteren Schützen von der gegenüberliegenden Rheinseite aus mit automatischen Langwaffen mindestens 250 Schüsse auf das Botschaftsgebäude ab“, teilten die Ermittler mit. Mindestens 57 Projektile trafen demnach die Botschaft. Durch die Schüsse seien zwanzig Menschen in Gefahr gewesen.

März 1993: Klette soll zudem an einem Sprengstoffanschlag auf ein neu gebautes Gefängnis im hessischen Weiterstadt beteiligt gewesen sein. Mitglieder des RAF-Kommandos kletterten über die Gefängnismauer, überwältigten die Wächter mit einer Maschinenpistole und brachten sie gefesselt in einem VW-Transporter vom Gelände. Im Gefängnisgebäude zündeten sie dann mehrere Sprengsätze, die unter anderem Klette angebracht haben soll. Es entstand ein Schaden von rund 63 Millionen Euro. In dem Gefängnis waren zum Zeitpunkt des Anschlags noch keine Gefangenen untergebracht.

Paralleles Verfahren in Verden

Wegen einer Reihe von Überfällen auf Geldtransporter und Kassenbüros zwischen 1999 und 2016 steht Klette bereits seit Anfang März 2025 vor dem Landgericht Verden. Dieses Verfahren ist juristisch von dem der Bundesanwaltschaft getrennt und soll bald abgeschlossen werden. Bei den Überfällen soll Klette gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg gehandelt haben, die weiterhin auf der Flucht sind.

Unauffälliges Leben als „Claudia“ in Berlin

Spätestens seit 1990 war Klette von der Bildfläche verschwunden und führte nach außen ein unauffälliges Leben. Als Einsatzkräfte die ehemalige RAF-Terroristin am 26. Februar 2024 in Berlin-Kreuzberg festnahmen, war die Verwunderung groß. Nachbarn kannten sie als „Claudia“ und schilderten sie als freundliche, grauhaarige Nachhilfelehrerin. In ihrer Wohnung fanden die Ermittler jedoch Pistolen, Munition und sogar Kriegswaffen.

Die Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung RAF selbst ist mittlerweile verjährt. Die Bundesanwaltschaft konzentriert sich daher auf die konkreten Straftaten, die nicht der Verjährung unterliegen. Die Anwälte von Daniela Klette haben bereits signalisiert, dass sie ihre Mandantin auch in diesem neuen Verfahren weiter vertreten wollen.

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