Eine 43-jährige Autofahrerin aus Berlin ist vom Amtsgericht Pasewalk wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden. Der Unfall ereignete sich am 2. Januar 2022 auf der B109 zwischen Jatznick und Sandförde, bei dem ein 72-jähriger Rentner ums Leben kam. Erst vier Jahre später, im April 2026, stand die Frau vor Gericht.
Ungewöhnliche Rekonstruktion mit Spielzeugautos
Richter Gerald Fleckenstein griff zu ungewöhnlichen Mitteln, um den Unfallhergang zu klären. Er bat eine Zeugin nach vorne und nutzte kleine Spielzeugautos, um die Szene nachzustellen. Die Staatsanwältin malte zwei Fahrbahnen auf ein Blatt Papier. Die Zeugin versuchte mit den Modellen, den Zusammenstoß zu rekonstruieren – vier Jahre nach dem Ereignis.
Angeklagte soll auf Gegenfahrbahn geraten sein
Ursprünglich ging die Polizei davon aus, dass der getötete Rentner den Unfall verursacht hatte. Ein erstes Gutachten stützte diese Annahme. Doch spätere Zeugenaussagen und weitere Gutachten änderten die Beweislage. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, mit ihrem Wagen auf die Gegenfahrbahn gezogen zu sein und so den Unfall verursacht zu haben.
Die 43-Jährige schilderte dem Richter ihre Rückreise von Heringsdorf nach Berlin. Sie habe mit ihrem damals zehn Monate alten Sohn und ihrem Lebensgefährten Weihnachten und den Jahreswechsel bei ihren Eltern verbracht. Auf der Rückfahrt sei der Verkehr zäh und stockend gewesen. Sie habe kurz in den Rückspiegel geschaut, weil ihr Sohn und der Lebensgefährte auf der Rückbank schliefen, und einen Blick auf das Navi geworfen – aber alles deutlich vor dem Unfall. An den Unfall selbst könne sie sich nicht erinnern.
Zeugen können sich nicht genau erinnern
Drei Zeugen wurden geladen, aber niemand konnte den Unfallhergang mit Sicherheit bestätigen. Ein Polizeibeamter, ein 37-jähriger Autofahrer und eine 69-jährige Frau gaben nur Momentaufnahmen ab. Der 37-Jährige hatte kurz nach dem Unfall ausgesagt, der Wagen der Frau sei langsam nach links abgedriftet. Im April 2026 wollte er dies nicht mehr beschwören. Die 69-Jährige erinnerte sich an das Krachen, konnte aber selbst mit Spielzeugautos nicht genau sagen, wo die Fahrzeuge waren.
Gutachter zeigt sich überzeugt
Der Gutachter war ausführlicher und entschiedener. Er erläuterte die Methodik, sprach von etwa 20 Prozent Überdeckung, einem Crash parallel zur Längsachse und einer Relativgeschwindigkeit von 120 bis 145 km/h. Die Position der Autos nach dem Unfall lasse nur den Schluss zu, dass beide auf der Fahrspur des Rentners mit den linken Vorderecken zusammengestoßen seien.
Strafmaß: Geldstrafe statt Freiheitsstrafe
Der Strafrahmen reichte von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe und ein viermonatiges Fahrverbot. Der Nebenkläger, der die Witwe des Getöteten vertrat, blieb unter dieser Forderung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Richter Fleckenstein verurteilte die 43-jährige Beamtin zu 120 Tagessätzen à 100 Euro, insgesamt 12.000 Euro. Mit 120 Tagessätzen überschritt er die Grenze von 90, ab der ein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt. Auf ein Fahrverbot verzichtete er, da dies angesichts einer makellosen Punktebilanz und der vierjährigen Verzögerung keinen erzieherischen Wert mehr hätte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



