Falschaussage vor Gericht: Zweifache Mutter aus Angst verurteilt
Falschaussage: Mutter aus Angst verurteilt

Eine zweifache Mutter aus Aschersleben ist wegen Falschaussage vor dem Amtsgericht verurteilt worden. Die 34-Jährige hatte unter Eid gelogen, um ihren Ex-Partner zu schützen. Aus Angst vor ihm sei sie zu der Falschaussage getrieben worden, erklärte die Angeklagte vor Gericht.

Hintergrund des Falls

Der Fall ereignete sich im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens. Die Mutter sollte vor Gericht aussagen, ob der Vater ihre Kinder gefährde. Statt der Wahrheit gab sie an, dass von ihm keine Gefahr ausgehe. Dabei wusste sie, dass dies nicht stimmte. Der Ex-Partner hatte sie massiv unter Druck gesetzt und ihr gedroht, falls sie gegen ihn aussage.

Das Urteil

Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 1.350 Euro. Zudem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen. Der Richter betonte, dass Falschaussagen das Vertrauen in die Justiz untergraben. Die Angst der Angeklagten sei zwar nachvollziehbar, entschuldige aber nicht die Straftat.

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Reaktionen und Folgen

Die Mutter zeigte sich reumütig und akzeptierte das Urteil. Ihr Anwalt erklärte, die Tat sei aus einer Notlage heraus geschehen. Der Ex-Partner, der die Drohungen ausgesprochen hatte, wird in einem separaten Verfahren belangt. Die Kinder sind vorläufig in Obhut des Jugendamtes.

Der Fall zeigt, wie schwierig die Situation für Opfer von häuslicher Gewalt vor Gericht sein kann. Oft fehle der Mut, die Wahrheit zu sagen, aus Angst vor Rache. Experten fordern bessere Schutzmaßnahmen für Zeugen in solchen Verfahren.

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