Femizid-Prozess in Chemnitz: Ehemann soll Frau mit Fleischerbeil getötet haben
Femizid-Prozess: Ehemann soll Frau mit Beil getötet haben

Femizid-Prozess in Chemnitz: Ehemann soll Frau mit Fleischerbeil getötet haben

Am Chemnitzer Landgericht hat am 9. April 2026 ein schockierender Strafprozess begonnen. Angeklagt ist Allahmir R., ein 39-jähriger afghanischer Staatsbürger, der seine Ehefrau Masouma R. (39) am 24. September 2025 mit einem Fleischerbeil getötet haben soll. Die vier gemeinsamen Kinder, von denen drei noch minderjährig sind, treten im Verfahren als Nebenkläger auf.

Blutige Tat in der Familienwohnung

Die Polizei nahm Allahmir R. am Tatvormittag in Unterwäsche fest, nachdem sie in der Chemnitzer Wohnung der Familie ein Blutbad vorgefunden hatte. Seine Ehefrau Masouma erlitt dabei so schwere Verletzungen durch massive stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopf, dass sie noch am Tatort verstarb. Staatsanwalt Carsten Schönfeld präzisierte in der Anklage: „Er schlug mit einem 927,68 Gramm schweren Fleischerbeil zu.“

Während der Verlesung des Tatvorwurfs durch die Staatsanwaltschaft nickte der Angeklagte bei der Passage mit dem Fleischerbeil, während ein Dolmetscher für ihn übersetzte. Im Gerichtssaal verbarg Allahmir R. sein Gesicht und wird von seiner Anwältin Diana Lorenz verteidigt. Zunächst wird wegen Totschlags verhandelt, doch Vorsitzender Richter Janko Ehrlich stellte klar, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes aus niederen Beweggründen möglich wäre.

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Vorgeschichte von häuslicher Gewalt und Eifersucht

Die Ermittlungen zeichnen das Bild einer von chronischer Eifersucht geprägten Ehe. Nachbarn berichteten regelmäßig über laute Streitigkeiten in der Wohnung. Masouma R. flüchtete zwischenzeitlich sogar in ein Frauenhaus, um Schutz vor ihrem Mann zu suchen. Bereits 2023 gab es einen gravierenden Vorfall, der vor Gericht landete.

Damals lockte Allahmir R. seine Frau laut Anklage in den Keller, würgte sie und bedrohte sie mit einem Messer. Sein Motiv soll gewesen sein, die PIN-Nummer ihres Handys zu erfahren, um in den Nachrichten nach vermeintlich verdächtigen Bildern zu suchen. Dieses Verfahren endete jedoch ohne Verurteilung, da Masouma R. von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.

Schweigen des Angeklagten und weitere Verhandlungstage

Im aktuellen Totschlag-Verfahren schweigt Allahmir R. zu den Vorwürfen. Das Landgericht hat drei weitere Verhandlungstermine angesetzt, um die tragischen Umstände des Femizids vollständig aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft wird dabei insbesondere die niedrigen Beweggründe des Täters und die Vorgeschichte häuslicher Gewalt in den Fokus rücken.

Die vier Hinterbliebenen des Paares müssen nun nicht nur den Verlust ihrer Mutter verarbeiten, sondern auch den Prozess gegen ihren Vater miterleben. Der Fall wirft erneut ein grelles Licht auf das Problem häuslicher Gewalt und die besondere Schutzbedürftigkeit von Frauen in gewaltgeprägten Beziehungen.

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