Bewährungsstrafe für fingierten Überfall auf Geldtransporter in Berlin
Fingierter Geldtransporter-Überfall: Bewährungsstrafe

Immer wieder kommt es in Berlin zu Überfällen auf Geldtransporter. Oft wird die Besatzung mit Waffen bedroht, um an Geld zu gelangen. Im Fall einer Beute von 409.000 Euro jedoch lief es ganz anders: Der damalige Fahrer hatte den Überfall vorgetäuscht und wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Urteil des Amtsgerichts Tiergarten

Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 25-jährigen Angeklagten der Unterschlagung sowie des Vortäuschens einer Straftat schuldig. Die Strafe: zwei Jahre Haft auf Bewährung. Zudem muss der geständige Mann 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 409.000 Euro an.

Tathergang am 4. Oktober 2024

Am 4. Oktober 2024 war der 25-Jährige mit einem Beifahrer in Berlin-Tempelhof unterwegs. Als der Kollege ausstieg, um in einer Firma weitere Geldkassetten und Safebags abzuholen, fuhr der Angeklagte den Ermittlungen zufolge los. Er habe sich kurze Zeit später auf einem Parkplatz mit bislang unbekannten Mittätern getroffen und ihnen absprachegemäß durch das Entriegeln der Tür ermöglicht, das transportierte Bargeld an sich zu nehmen.

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Vorgetäuschter Überfall

Anschließend rief der damalige Geldtransporter-Fahrer um Hilfe. Er behauptete gegenüber Polizisten, geschlagen, getreten und mit Pfefferspray attackiert worden zu sein. Doch es seien bald Zweifel aufgekommen, schilderten Beamte im Prozess. Aufnahmen von Videokameras auf dem Parkplatz hätten gezeigt, dass der geschilderte Überfall nicht stattgefunden hatte. Die Beute fehlt bis heute.

Motiv des Angeklagten

Der Angeklagte erklärte, Spielschulden hätten zu der Tat geführt. Er sei von Männern angesprochen worden, die Druck gemacht und vorgeschlagen hätten, einen Überfall auf einen Geldtransport vorzutäuschen. „Diese Leute kannten auch die Routen und gaben die Richtung vor“, so der 25-Jährige. „Sie nahmen dann das ganze Geld und verschwanden.“ Einen Monat später habe er einen Umschlag mit 10.000 Euro erhalten und Schulden beglichen.

Strafmaß und Rechtskraft

Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von zweieinhalb Jahren Haft gefordert, der Verteidiger auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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