Fünf Jahre und drei Monate Haft nach tödlichem Messerstich in Zwickau
Haft nach tödlichem Messerstich in Zwickau

Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 36-jährigen Ukrainers in Zwickau ist ein Bekannter des Opfers zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau verhängte gegen den 68-jährigen Deutschen, der in Kasachstan geboren wurde, eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen Totschlags. Aufgrund der starken Alkoholisierung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt ging das Gericht von einem minder schweren Fall aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Tat

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte Ende Juli des vergangenen Jahres gegen 1.00 Uhr in seiner Garage dem Opfer nach einem Streit mit einem Messer ins Herz gestochen. Der 36-Jährige erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Tat ereignete sich in einer Garage in Zwickau, einer Stadt in Sachsen.

Urteilsbegründung

Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten, die seine Schuldfähigkeit beeinträchtigte. Daher wurde die Tat als minder schwerer Fall des Totschlags eingestuft, was zu einer geringeren Strafe führte als die sonst übliche Mindeststrafe von fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte können Berufung einlegen. Der Fall zeigt die schwierige Abwägung zwischen Schuld und mildernden Umständen bei Gewalttaten unter Alkoholeinfluss.

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