Kölner Landgericht verhängt hohe Haftstrafen für tödliches Autorennen auf A555
Hohe Haftstrafen für tödliches Autorennen auf A555

Kölner Landgericht verhängt hohe Haftstrafen für tödliches Autorennen auf A555

Im Kölner Prozess um ein mutmaßliches Autorennen mit zwei Todesopfern sind die Urteile gesprochen worden. Zwei junge Männer wurden wegen eines Autorennens mit tödlichem Ausgang vom Landgericht Köln zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Einer der Angeklagten erhielt fünf Jahre, der andere viereinhalb Jahre nach Jugendstrafrecht. Diese Strafen liegen deutlich über den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten beantragt hatte.

Richter: „Dies war kein Unfall, sondern ein Verbrechen“

Der Vorsitzende Richter Tilman Müller betonte in seiner Urteilsbegründung: „Wir haben überhaupt keinen Zweifel daran, dass Sie damals ein Rennen gefahren sind.“ Er stellte klar, dass es sich hier nicht um einen tragischen Unfall handle, sondern dass zwei Menschen einem Verbrechen zum Opfer gefallen seien. „Das kann man sich nicht irgendwie schönreden“, so der Richter weiter.

Müller erläuterte, dass man zwar über die Definition des Begriffs „Rennen“ streiten könne, aber in diesem Fall stehe außer Zweifel, dass der Tatbestand erfüllt sei, den der Gesetzgeber unter einem Autorennen verstehe. Es habe zwar keinen offiziellen Startpunkt und keine Zielfahne gegeben, aber an jenem Abend sei es darum gegangen, wer der Schnellste sei.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Tödlicher Unfall auf der Autobahn 555

Die beiden heute 22-jährigen Angeklagten waren im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit auf der Autobahn 555 zwischen Köln und Bonn unterwegs. Sie fuhren mit Geschwindigkeiten von bis zu 200 Kilometern pro Stunde. Eines der hochmotorisierten Fahrzeuge rammte dabei einen Kleinwagen, in dem eine Mutter und ihre erwachsene Tochter saßen. Das Auto explodierte, beide Frauen starben noch an der Unfallstelle. Die Tochter war 23 Jahre alt.

Gericht vermisst ehrliches Geständnis

Richter Müller sagte, die beiden Angeklagten hätten sicher nicht den Vorsatz gehabt, Menschen zu töten. Aber sie hätten es durchaus in Kauf genommen. „Die Gefahr war Ihnen schon klar.“ Als strafverschärfend wertete das Gericht, dass die beiden Angeklagten „kein echtes Geständnis“ abgelegt hätten. Sie hatten zwar zugegeben, zu schnell gefahren zu sein, aber bestritten, ein Autorennen gemacht zu haben.

Die Verteidiger der Angeklagten plädierten auf Freispruch beziehungsweise Bewährungsstrafen. Doch das Gericht sah dies anders und verhängte deutlich höhere Strafen. Müller erklärte dazu, man sei sich bewusst, dass fünf Jahre fast ein Viertel des bisherigen Lebens der Angeklagten seien. Genauso richtig sei aber auch, dass sie nach Verbüßung der Haftstrafe noch eine Perspektive hätten – die ungefähr gleich alte 23-jährige Frau in dem Kleinwagen habe eine solche Perspektive nicht mehr. Ihr Leben sei zu Ende.

Der Richter kritisierte, dass den beiden Männern bis heute nicht klar sei, was sie an jenem Abend an Leid verursacht hätten. Er hoffe, dass sie während der Haft zu einer anderen, ehrlicheren Haltung zu der Tat und ihrer Verantwortung finden würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration