Tödlicher Kampfhund-Angriff: 45 Minuten Qualen für 84-Jährigen
Mehr als ein Jahr nach einem brutalen Kampfhund-Angriff in England ist der Hundehalter zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Der 31-jährige Sean G. muss für zwölf Jahre ins Gefängnis, weil sein XL-Bully namens "Toretto" im Februar 2025 einen 84-jährigen Mann attackierte, der gerade von einem Pub-Besuch im Nordwesten Englands nach Hause gehen wollte.
45 Minuten unerträglicher Schmerzen
Vor Gericht wurden die schockierenden Details der Attacke offengelegt. Der Angriff dauerte ganze 45 Minuten, in denen der Senior bei vollem Bewusstsein blieb und unerträgliche Schmerzen erlitt. Laut Ermittlern begann der 46 Kilogramm schwere Hund sogar, sein Opfer bei lebendigem Leib zu fressen. Von "katastrophalen Gesichtsverletzungen" war in dem Prozess die Rede.
Erst nach dieser qualvollen Dreiviertelstunde konnte dem Mann geholfen werden. Bewaffnete Polizisten mussten zehn Mal schießen, um den Kampfhund zu töten und die Attacke zu beenden. Der 84-jährige John McColl überlebte den Angriff zunächst, starb jedoch einen Monat später an den schweren Verletzungen.
"Katalog von Versäumnissen" führte zu Tragödie
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Hundehalter einen außer Kontrolle geratenen gefährlichen Hund gehalten hatte. Ein "Katalog von Versäumnissen" habe zu dem tödlichen Angriff geführt. Unter anderem war die Sicherung des Hundes völlig unzureichend - auf der Terrasse befand sich lediglich ein Tor mit einem einfachen Riegel.
Der 31-jährige Halter bekannte sich schuldig, einen XL-Bully ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung gehalten zu haben. In Großbritannien sind XL-Bullies seit Februar 2024 verboten und dürfen nur noch gehalten werden, wenn sie bereits vor dem Verbot registriert wurden.
Unterschiedliche Regelungen in Deutschland
In Deutschland ist die Situation anders geregelt. Der Amerikanische XL Bully wird bisher nicht als eigenständige Rasse klassifiziert und fehlt daher auf den Listen gefährlicher Hunderassen. Anders verhält es sich bei Pitbull Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern oder American Staffordshire Terriern, für die ein Importverbot gilt.
Eine bundesweite einheitliche Regelung existiert nicht. Jedes Bundesland entscheidet selbstständig, welche Rassen als gefährlich eingestuft werden und welche Auflagen für deren Haltung notwendig sind. Diese dezentrale Regelung führt zu unterschiedlichen Bestimmungen in den verschiedenen Regionen Deutschlands.
Der tragische Fall aus England wirft erneut Fragen zur Haltung potenziell gefährlicher Hunderassen auf und zeigt die verheerenden Konsequenzen, die mangelnde Sicherheitsvorkehrungen haben können.



