Görlitzer Park: Bündnis kündigt Klage gegen nächtliche Schließung an
Das Bündnis „Görli Zaunfrei“ will juristische Schritte gegen die ab März geplante Nacht-Schließung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg einleiten. Ein Sprecher der Initiative erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass sofort nach Vorliegen der Schließungsanordnung Widerspruch eingelegt werde. Es wird erwartet, dass der Fall vor Gericht landet.
Senat bleibt bei Schließungsplänen
Der Berliner Senat hält an seinem Plan fest, die Tore des Görlitzer Parks ab dem 1. März nachts zu schließen. Eine Sprecherin der Senatsumweltverwaltung bestätigte, dass dieser Termin weiterhin angestrebt wird. Bis dahin sollen letzte Lücken im Zaun und an den Eingangstoren geschlossen werden.
Das Bündnis „Görli Zaunfrei“ kritisiert diese Pläne als „ziemlich optimistisch“ angesichts zahlreicher noch bestehender Baustellen. Die Initiative spricht von Symbolpolitik und fordert nachhaltige Lösungen für die Anwohner. Zusätzlich zu den juristischen Schritten kündigten die Aktivisten weitere Proteste an.
Technische Umsetzung und Kosten
Die neu installierten schwenkbaren Tore an den Parkeingängen werden je nach Jahreszeit ab 22.00 oder 23.00 Uhr verschlossen. Drehkreuze bleiben in eine Richtung geöffnet, um das Verlassen des Parks zu ermöglichen.
Wachleute privater Sicherheitsfirmen sollen das Ab- und Aufschließen übernehmen sowie Kontrollen im Park durchführen. Laut einer Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken entstehen dafür jährliche Kosten von 800.000 Euro. Allerdings beginnt die Ausschreibung für diesen Wachdienst erst ab Mai, was einen kürzeren Zeitraum für die Bewachung nahelegt.
Hintergrund der Schließungsmaßnahme
Senat und Polizei verfolgen mit der nächtlichen Park-Schließung das Ziel, die Drogen- und Gewaltkriminalität im Görlitzer Park zurückzudrängen. Die Polizei argumentiert, dass die Verfolgung von Dealern und die Unterbindung des Drogenhandels deutlich erleichtert werden, wenn der Park nachts nicht als Versteck dienen kann.
Das Bündnis „Görli Zaunfrei“ hält diese Maßnahme für unverhältnismäßig und sieht darin einen Eingriff in die Rechte und Bewegungsfreiheit der Anwohner. Die juristische Auseinandersetzung wird voraussichtlich die kommenden Wochen und Monate prägen.



