Lebenslange Haft für versuchten Mord: Mann sticht Ex-Frau an Hochzeitstag nieder
Lebenslange Haft für versuchten Mord an Ex-Frau

Lebenslange Haft für versuchten Mord: Mann sticht Ex-Frau an Hochzeitstag nieder

Ein Mann muss endgültig lebenslang ins Gefängnis, weil er seine von ihm getrennt lebende Ehefrau auf einem Spielplatz in Hersbruck bei Nürnberg mit mehr als 20 Messerstichen niedergestochen und lebensbedrohlich verletzt hat. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth verworfen, wodurch das Urteil vom Mai 2025 nun rechtskräftig ist.

Blutige Attacke vor den Augen der Tochter

Die gefährliche Messerattacke ereignete sich im Juli 2024 auf einem Spielplatz in Hersbruck, direkt vor den Augen der gemeinsamen Tochter, von Freundinnen und weiteren spielenden Kindern. Der damals 40 Jahre alte Mann aus Syrien hatte sich seiner von ihm getrennt lebenden Frau von hinten genähert, wobei er das Messer verbarg. Der Tag des Angriffs, der 18. Juli 2024, war der ehemalige Hochzeitstag des Paares.

Laut Landgericht wollte der Mann seine Ex-Frau dafür bestrafen, dass sie eigene Wege gehen wollte. Die arglose Frau saß mit Kindern und Freundinnen an einem Tisch, als der Angriff erfolgte. Die mehr als 20 Stiche wären tödlich gewesen, wenn die gemeinsame Tochter nicht dazwischengegangen wäre. Dabei wurde sowohl die Tochter als auch eine weitere Frau, die eingreifen wollte, schwer verletzt.

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Flucht und lebensbedrohliche Verletzungen

Der Angeklagte floh nach der Tat, weil er laut Landgericht annahm, dass seine Ex-Frau tödlich verletzt war. Sowohl die attackierte Ex-Ehefrau als auch die Tochter befanden sich durch die Messerstiche in Lebensgefahr, konnten jedoch durch sofortige Hilfe von Spielplatzbesuchern und des Rettungsdienstes gerettet werden.

Die Verurteilung basiert auf den Mordmerkmalen der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe. Nach Angaben des Bundesgerichtshofs haben die Nürnberger Richter insbesondere nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine mildere Strafe zu verhängen, weil der Mord nur versucht war. Dies unterstreicht die Schwere der Tat und die rechtliche Bewertung.

Hintergrund und rechtliche Bestätigung

Die Frau hatte die Beziehung zu dem Syrer bereits im Jahr 2022 beendet, und die Behörden verfügten schon damals ein Kontaktverbot für den Mann. Er wurde nach der Tat in der Nähe gefasst und hatte die Tat im Prozess gestanden. Der Bundesgerichtshof erläuterte, dass die umfassende Überprüfung des Urteils aufgrund der von dem Angeklagten erhobenen rechtlichen Rügen keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Mann des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen schuldig gesprochen. Damit zeigt dieser Fall deutlich, dass nicht nur auf vollendeten Mord, sondern auch auf versuchten Mord lebenslange Haft verhängt werden kann, wenn die Umstände besonders schwer wiegen.

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