Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden
Die Linksextremistin Lina E. soll vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das Oberlandesgericht Dresden hat einem entsprechenden Antrag nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe stattgegeben, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch bestätigte. Zuvor hatten die Leipziger Volkszeitung und die Sächsische Zeitung darüber berichtet. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Sprecherin machte keine weiteren Angaben zu den Details des Beschlusses, da es sich um eine nicht-öffentliche Entscheidung handle und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen berührt würden. Das Verfahren bleibt somit vorerst vertraulich.
Hintergrund des Falls
Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagte zwischen 2018 und 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Die Strafe betrug fünf Jahre und drei Monate Haft.
Bereits vor der Verurteilung hatte Lina E. zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Nach dem Urteil wurde sie zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt, bis die Rechtskraft des Urteils eintrat. Nun könnte sie nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe vorzeitig entlassen werden.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Kritiker befürchten, dass die vorzeitige Entlassung ein falsches Signal setzen könnte, während Befürworter auf die Möglichkeit der Resozialisierung verweisen. Der Fall bleibt weiterhin in der öffentlichen Diskussion.



