Mädchen (†16) vor Zug gestoßen: Iraker (31) muss dauerhaft in Psychiatrie
Ein schockierender Fall von Gewalt hat ein juristisches Nachspiel: Ein 31-jähriger Iraker, der im vergangenen Jahr ein 16-jähriges Mädchen vor einen einfahrenden Zug gestoßen hatte, muss dauerhaft in der Psychiatrie bleiben. Das entschied das zuständige Gericht am Dienstag.
Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Das Mädchen erlitt tödliche Verletzungen. Der Mann, der psychisch krank ist, wurde für schuldunfähig erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Unterbringung in der Psychiatrie beantragt, der das Gericht nun zustimmte.
Der Vorfall ereignete sich an einem Bahnhof in Nordrhein-Westfalen. Zeugen berichteten, dass der Mann das Mädchen ohne erkennbaren Grund von hinten auf die Gleise stieß. Der Zug konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Das Opfer starb noch am Unfallort.
Der Täter wurde kurz darauf festgenommen. In der Verhandlung stellten Gutachter fest, dass der Iraker an einer schweren psychischen Störung leidet. Eine Besserung sei nicht absehbar, weshalb die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet wurde.
Die Familie des Opfers zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. „Für uns ist es wichtig, dass der Täter nicht mehr in die Gesellschaft zurückkehren kann“, sagte der Vater des Mädchens. Die Richter betonten, dass die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität habe.
Hintergründe der Tat
Der Iraker war 2023 nach Deutschland gekommen und hatte zuvor bereits durch aggressive Handlungen auf sich aufmerksam gemacht. Er stand unter psychiatrischer Behandlung, war aber nicht in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Nach der Tat wurde seine Unterbringung sofort angeordnet.
Der Fall wirft erneut Fragen nach dem Umgang mit psychisch kranken Straftätern auf. Experten fordern eine bessere Vernetzung von Psychiatrie und Justiz, um solche Taten zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob es Versäumnisse gab.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann wird voraussichtlich auf unbestimmte Zeit in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn Gutachter eine Besserung bescheinigen.



