Messerangriff im Volkspark Hasenheide: Angeklagter schweigt zu versuchtem Mordvorwurf
Messerangriff in Berlin: Angeklagter schweigt zu Mordvorwurf

Prozess um beinahe tödlichen Messerangriff in Berliner Parkanlage

Rund ein halbes Jahr nach einem schweren Messerangriff im Volkspark Hasenheide hat vor dem Berliner Landgericht der Prozess gegen einen 20-jährigen Angeklagten begonnen. Der junge Mann soll einen damals 44 Jahre alten Berliner so massiv mit einem Messer attackiert haben, dass das Opfer in akuter Lebensgefahr schwebte und notoperiert werden musste. Zu Prozessbeginn erklärte der Verteidiger, sein Mandant werde zu den schwerwiegenden Vorwürfen schweigen.

Anklage prüft Vorwurf des versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten zunächst wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Gericht wies jedoch deutlich darauf hin, dass nach aktueller Bewertung der Ermittlungsergebnisse auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes möglich sei. Diese juristische Einschätzung unterstreicht die Schwere der Tat, die sich in der Nacht zum 14. September 2025 ereignet haben soll.

Tatablauf: Von der U-Bahn-Station in den Park

Laut Anklageschrift trafen sich der damals 19-jährige Angeklagte und das spätere Opfer an einer Berliner U-Bahn-Station. Anschließend begaben sich beide gemeinsam in den Volkspark Hasenheide. Ermittlungen deuten darauf hin, dass es möglicherweise zunächst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen kam. Plötzlich soll der junge Mann jedoch „unvermittelt kraftvoll mit einem Messer in Brust und Bauch gestochen“ haben, wie die Anklage präzisiert.

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Festnahme nach Auswertung von Überwachungsmaterial

Die Polizei konnte den Tatverdächtigen am 13. Oktober 2025 festnehmen, nachdem umfangreiches Beweismaterial ausgewertet worden war. Entscheidend waren dabei Videoaufnahmen von Überwachungskameras der Berliner Verkehrsbetriebe. Seit seiner Festnahme befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst drei weitere Verhandlungstermine bis zum 22. April angesetzt, in denen die genauen Umstände der Tat weiter aufgeklärt werden sollen.

Die Verteidigung behält sich vor, im Laufe des Verfahrens Stellung zu nehmen. Das Landgericht Berlin muss nun klären, ob es sich bei der Messerattacke um eine gefährliche Körperverletzung oder tatsächlich um versuchten Mord handelt. Die Entscheidung wird von der Berliner Justiz mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.

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