Landgericht Bremen: Messerangriff in Flüchtlingsheim – Angeklagter bestreitet Mordabsicht
Messerattacke in Bremen: Angeklagter bestreitet Mordabsicht

Landgericht Bremen: Messerattacke in Flüchtlingsunterkunft – Angeklagter bestreitet Mordabsicht

Im Prozess um einen schweren Messerangriff in einer Flüchtlingsunterkunft in Bremen hat der 56-jährige Angeklagte vor dem Landgericht die Tat eingeräumt, jedoch eine Tötungsabsicht entschieden bestritten. Der ukrainische Staatsbürger ließ durch seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen, in der er angab, das Opfer lediglich für einen mutmaßlichen Diebstahl bestrafen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hingegen geht von versuchtem Mord aus und wirft dem Mann vor, aus Heimtücke mit Tötungsvorsatz gehandelt zu haben.

Widersprüchliche Darstellungen zur Tatnacht

Laut Anklage soll der Angeklagte an einem Morgen im Dezember 2024 versucht haben, mit einem Messer in den Hals seines Zimmernachbarn zu stechen. Nur durch eine Bewegung des Opfers sei ein tödlicher Treffer verhindert worden. Das ebenfalls aus der Ukraine stammende Opfer erlitt eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde an der linken Wange, die eine Notoperation im Krankenhaus erforderte. Dem gegenüber steht die Aussage eines Polizeibeamten, der von einer oberflächlichen Schnittverletzung sprach, die ambulant behandelt und der Verletzte anschließend entlassen wurde.

Alkoholeinfluss und militärische Vergangenheit

In der Verteidigungserklärung hieß es, der Angeklagte habe unmittelbar vor der Attacke entdeckt, dass ihm Geld gestohlen worden sei, und sofort seinen Zimmernachbarn verdächtigt. Unter Alkoholeinfluss – ein Atemtest ergab knapp 0,8 Promille – habe er seinen Landsmann bestrafen wollen, jedoch nicht den Hals treffen gewollt. Der Mann betonte, aufgrund seiner militärischen Ausbildung und mehrjährigen Front-Erfahrung im Ukraine-Krieg hätte er dem Opfer ohne Weiteres eine tödliche Verletzung zufügen können, wenn dies seine Absicht gewesen wäre. Ohne Alkoholkonsum hätte er einen anderen Weg zur Klärung gefunden, und er bedauere den Messerangriff zutiefst.

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Polizeiliche Einschätzung und Prozessverlauf

Ein weiterer Polizeibeamter schilderte, dass die Situation vor Ort zunächst als gefährliche Körperverletzung eingestuft wurde. Der mutmaßliche Täter sei aus der Unterkunft verwiesen, aber nicht festgenommen worden, da sich beide Beteiligten ruhig und kooperativ verhielten. Als Motiv gab der Angeklagte damals an, sein gesamter Geldbesitz sei entwendet worden, und er habe den Zimmernachbarn verdächtigt, da dieser ihn zuvor mehrfach auf die Tasche angesprochen habe. Der Prozess wird am 31. März fortgesetzt, wobei die Diskrepanz zwischen Mordvorwurf und Bestreitung der Tötungsabsicht im Fokus steht.

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