Im Neustrelitzer Stadtteil Strelitz-Alt sorgt ein Streit um die Müllentsorgung für Unmut. Anwohner der Bahnhofstraße müssen ihre Mülltonnen rund 200 Meter über einen holprigen Durchgangsweg zur Straße „Am Bahnhof“ schieben, da das Abfallunternehmen Remondis die enge Gasse aus Versicherungsgründen nicht mehr befahren darf. Wer dieser Anordnung nicht nachkommt, dem droht ein Zwangsgeld von 200 Euro. Familienvater Sven Malchow hat dagegen rechtliche Schritte eingeleitet.
Hintergrund des Konflikts
Der namenlose Durchgangsweg zwischen Wesenberger und Bahnhofstraße dient als hinterer Zugang zu den Mehrfamilienhäusern. Früher fuhr die Müllabfuhr dort durch, doch nun verbietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Durchfahrt wegen der Enge. Die Stadt Neustrelitz teilte den Anwohnern mit, dass der Weg nicht als Straße gewidmet sei und daher von ihnen selbst gereinigt werden müsse. Zudem seien die Tonnen an einem festgelegten Platz in der Straße „Am Bahnhof“ abzustellen.
Anwohner sieht Zumutung für Ältere und Behinderte
Sven Malchow kritisiert, dass besonders ältere oder körperlich beeinträchtigte Anwohner überfordert seien. Im Winter sei der Weg zudem vereist gewesen. Er forderte die Stadt auf, die tatsächliche Straßenbreite zu prüfen und mögliche Grundstücksüberschreitungen zu untersuchen. Die Stadt verwies auf die Reinigungsklasse drei, die Eigenverantwortung der Anwohner vorsieht. Wer die Tonnen nicht selbst bringen könne, müsse auf eigene Kosten ein Unternehmen beauftragen.
Rechtliche Schritte eingeleitet
Bereits im Februar erließ der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Anordnung, die das Verschieben der Tonnen vorschreibt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von 200 Euro. Sven Malchow legte Widerspruch ein und beantragte die vorläufige Aussetzung der Anordnung, was der Landkreis im März ablehnte. Sein Anwalt Thorsten Schneider aus Neustrelitz kündigte an, das Verwaltungsgericht Greifswald anzurufen, falls der Kreis nicht bis Ende April reagiere.
Kurioses Detail: Fehlende Tonne in der Anordnung
In der behördlichen Anordnung werden nur eine Restmülltonne und eine Papiertonne mit je 240 Litern sowie eine 80-Liter-Restmülltonne genannt. Eine gelbe 1100-Liter-Tonne fehlt jedoch. Diese hatte Sven Malchow vor sieben Jahren beantragt und erhalten. Sein Anwalt argumentiert, dass diese Tonne weiterhin im Durchgangsweg geleert werden müsse, da sie nicht Teil der Anordnung sei.
Stellungnahmen der Beteiligten
Der Landkreis teilte mit, dass Mitarbeiter die Situation vor Ort gemeinsam mit Remondis begutachtet hätten. Man habe verschiedene Optionen geprüft und die Anwohnerhinweise einbezogen. Die Remondis Seenplatte GmbH verwies auf die DGUV-Vorschriften, die eine Durchfahrt unmöglich machten. Die Stadt Neustrelitz verweist auf die Zuständigkeit des Landkreises. Der Fall zeigt, wie engmaschig Vorschriften und Versicherungsauflagen die kommunale Abfallentsorgung beeinflussen können.



