Mordprozess Fabian: Messerfund könnte Tatwaffe sein – Ermittlungen gegen Vater
Mordprozess Fabian: Messerfund mögliche Tatwaffe

Der Mordprozess um den achtjährigen Fabian aus Güstrow ist am Mittwoch vor dem Landgericht Rostock fortgesetzt worden. Gleich zu Beginn wurden neue Details bekannt, die den Fall möglicherweise entscheidend voranbringen könnten.

Messerfund in Güstrow

Wie Richter Holger Schütt mitteilte, hat die Polizei ein Messer gefunden, das bereits im Dezember 2025 in Güstrow entdeckt und vom Vater des Jungen gemeldet worden war. Damals hatte die Polizei eine Untersuchung des Fundes abgelehnt, was der Vater im Prozess scharf kritisierte. Nun prüft die Staatsanwaltschaft, ob es sich um die bisher nicht gefundene Tatwaffe handelt. Der Finder des Messers soll als Zeuge gehört werden.

Ermittlungen gegen den Vater

Oberstaatsanwalt Harald Nowack gab zudem bekannt, dass nach der achtstündigen Vernehmung von Fabians Vater nun gegen ihn wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt wird. Es bestehe der Verdacht, dass der 35-Jährige in einigen Punkten nicht die Wahrheit gesagt habe. Richter Schütt ermahnte alle Beteiligten, keine Datenträger oder Beweismittel an Dritte weiterzugeben, nachdem solche Informationen bereits an Bekannte der Mutter gelangt sein sollen.

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Weitere Zeugenaussagen

Am Mittwoch werden noch mehrere Zeugen gehört, darunter die Klassenlehrerin des getöteten Jungen und die Mutter eines Freundes. Auch zwei Schulfreunde sollen aussagen, um sich ein umfassendes Bild von den Lebensumständen des Achtjährigen zu machen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-jährigen Ex-Freundin des Vaters vor, Fabian am 10. Oktober 2025 von der Wohnung seiner Mutter in Güstrow abgeholt und später mit mehreren Messerstichen ermordet zu haben. Fabian lebte bei seiner Mutter, nachdem sich die Eltern 2018 getrennt hatten. Seine Leiche wurde am 14. Oktober an einem Wasserloch bei Klein Upahl gefunden. Laut Anklage soll der Junge der Beziehung der Angeklagten mit dem Vater im Wege gestanden haben, was die Verteidigung jedoch bezweifelt.

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