Hintergrund der Tat
Das Landgericht Braunschweig hat eine 27-jährige Frau aus Niedersachsen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Angeklagte hatte ihrem Noch-Ehemann im November 2025 im gemeinsamen Haus im Landkreis Wolfenbüttel hochkonzentrierte Ameisensäure ins Gesicht geschüttet. Das Opfer überlebte den Angriff knapp, erblindete jedoch nahezu vollständig. Das Gericht sprach dem Mann zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zu.
Die Tat im Detail
Nach Überzeugung der Strafkammer handelte die Deutsche mit Tötungsabsicht. Ihr früherer Partner hatte sich endgültig von ihr trennen wollen und die Scheidung eingeleitet. Im Keller des gemeinsamen Hauses kam es zu der Attacke. Die Angeklagte bestritt den Mordversuch und sprach von einem Kampf um die Flasche, bei dem ein Unfall passiert sei. Die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen ließen für die Richter jedoch nur den Schluss zu, dass die Frau die Säure gezielt auf ihren Ex-Partner schüttete.
Folgen für das Opfer
Das Opfer erlitt schwerste Verätzungen im Gesicht und an den Augen. Nach 13 Operationen kann es nur noch Hell und Dunkel unterscheiden. Eine Besserung ist nach medizinischem Stand nicht zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Die Nebenklage beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und das Schmerzensgeld.
Eigenschaften von Ameisensäure
Ameisensäure ist eine stark riechende und stechende Flüssigkeit, die unter anderem als Desinfektionsmittel oder in Reinigungsmitteln verwendet wird. In privaten Haushalten dient sie häufig zum Entkalken von Waschmaschinen. Bei Kontakt mit der Haut oder konzentrierten Dämpfen reizt sie die Atemwege und Augen. Ab einer Konzentration von über 10 Prozent führt sie zu schweren Verätzungen und Blasen. Die verwendete Säure hatte eine Konzentration von 94 Prozent.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision ist möglich (Az: 9 Ks 112 Js 6742/25 (3/26)).



