Das Landgericht Braunschweig hat eine 27-jährige Frau aus Niedersachsen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Angeklagte hatte ihrem Noch-Ehemann im November 2025 hochkonzentrierte Ameisensäure ins Gesicht geschüttet, um ihn zu töten. Der Mann überlebte den Angriff, ist jedoch nahezu vollständig erblindet.
Hintergründe der Tat
Nach Überzeugung der Strafkammer ereignete sich die Tat im gemeinsamen Haus des Paares im Landkreis Wolfenbüttel. Der Ehemann hatte sich endgültig von seiner Frau trennen wollen und die Scheidung eingeleitet. Aus diesem Grund beschloss die Angeklagte, ihn mit der Säure zu töten. Der Angriff fand im Keller des Hauses statt; das Opfer überlebte nur knapp.
Urteil und Schmerzensgeld
Das Gericht sprach dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zu. Der Mann kann nach 13 Operationen nur noch Hell und Dunkel unterscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Prozessverlauf und Beweislage
Die Angeklagte wies den Mordversuch zurück und behauptete, es habe einen Kampf um die Flasche mit der Ameisensäure gegeben, bei dem ein Unfall passiert sei. Die Richter kamen jedoch nach der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen zu dem Schluss, dass die Frau die Säure absichtlich auf ihren Ex-Partner geschüttet hatte.
Forderungen der Prozessbeteiligten
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Nebenklage beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie das Schmerzensgeld. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.



