Neunte Fahrt ohne Führerschein: Bernburger erneut zu Haft verurteilt
Neunte Fahrt ohne Führerschein: Haft für Bernburger

Urteil am Amtsgericht Bernburg: Neunte Fahrt ohne Führerschein – Wieder Haftstrafe für Wiederholungstäter

Selbst sein eigener Verteidiger hielt eine Gefängnisstrafe für angemessen: Ein Mann aus Bernburg ist erneut ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung unterwegs gewesen und muss nun weitere zehn Monate hinter Gitter. Der Fall wurde am Amtsgericht Bernburg verhandelt.

Bernburg/MZ. – Wenn selbst Verteidiger Volker Herbst in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung für seinen Mandanten für angemessen hält, lässt dieser Fakt tief blicken. Das Prozedere im Amtsgericht kam dem Angeklagten, der momentan in der Justizvollzugsanstalt in Volkstedt sitzt und vorgeführt wurde, bestens bekannt vor. Schließlich weist sein Bundeszentralregister bereits 16 Voreintragungen auf.

Hintergrund des Falls

Der Angeklagte, ein mehrfach vorbestrafter Mann aus Bernburg, war bereits zum neunten Mal ohne gültigen Führerschein gefahren. Zudem hatte er kein Versicherungskennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht, sodass er auch ohne Versicherungsschutz unterwegs war. Die Polizei hatte ihn bei einer Kontrolle gestoppt und die Fahrerlaubnislosigkeit festgestellt.

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Bereits in der Vergangenheit war der Mann mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte eine erneute Haftstrafe, um den Wiederholungstäter von weiteren Taten abzuhalten. Das Gericht folgte dieser Forderung weitgehend und verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Plädoyer des Verteidigers

Bemerkenswert war das Plädoyer von Verteidiger Volker Herbst: Er selbst hielt eine Haftstrafe von acht Monaten für angemessen, was zeigt, wie aussichtslos die Lage des Angeklagten war. Herbst betonte, dass sein Mandant bereits mehrfach die Chance auf eine Bewährungsstrafe erhalten habe, diese aber nicht genutzt habe. Eine erneute Bewährung sei daher nicht zu rechtfertigen.

Der Angeklagte zeigte sich reumütig, doch das Gericht wertete die hohe Anzahl der Vorstrafen als erschwerend. Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass die Allgemeinheit vor solchen Verkehrssündern geschützt werden müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte kann Berufung einlegen.

Bedeutung des Urteils

Dieser Fall unterstreicht die konsequente Haltung der Justiz gegenüber Wiederholungstätern im Straßenverkehr. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und zeigt eine Missachtung der Rechtsordnung. Die erneute Haftstrafe soll abschreckend wirken und verdeutlichen, dass wiederholte Verstöße nicht toleriert werden.

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