Betrugsverfahren gegen AfD-Politiker Christian Zorn nimmt weiteren Verlauf
Der Prozess um den Betrugsvorwurf gegen den AfD-Politiker Christian Zorn entwickelt sich zu einem langwierigen Verfahren. Die zuständige Richterin der Zweigstelle Bergen auf Rügen des Amtsgerichts Stralsund hat nun einen zusätzlichen Verhandlungstermin in drei Wochen angesetzt, um weitere Zeugenaussagen zu ermöglichen. Diese Entscheidung verlängert das bereits laufende Verfahren deutlich über die ursprünglichen Planungen hinaus.
Die Vorwürfe im Detail
Die Staatsanwaltschaft wirft Christian Zorn vor, im Juni 2023 von einem Kunden 6.000 Euro für die Reparatur eines Fahrzeugs erhalten zu haben. Nach Angaben des Gerichts sollen weder die versprochene Reparatur durchgeführt noch das Geld zurückgezahlt worden sein. Zorn bestreitet den Betrugsvorsatz vehement und erklärt, er habe tatsächlich Reparaturarbeiten durchgeführt. Seiner Aussage zufolge konnte er das Fahrzeug jedoch nicht zurückgeben, nachdem die entsprechende Werkstatthalle an einen neuen Mieter übergegangen war.
In einer aktuellen Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bekräftigte Zorn seine Unschuld: „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind aus meiner Sicht völlig haltlos. Ich bin zuversichtlich, dass das Gericht zu einer Entscheidung in meinem Sinne kommen wird.“ Bereits zuvor hatte er sich zu laufenden Verfahren nicht geäußert, betonte aber seine Zuversicht in einen positiven Ausgang.
Verteidigungsstrategie und politische Implikationen
Während der Verhandlung schilderte Zorn detailliert, wie er in verschiedenen deutschen Städten Ersatzteile für die Fahrzeugreparatur beschafft habe. Ein Bekannter, der ihm dabei geholfen haben soll, wird am 21. April als Zeuge aussagen. Diese zusätzliche Zeugenbefragung könnte entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf sein.
Christian Zorn ist nicht nur Angeklagter in diesem Verfahren, sondern auch aktiver Politiker. Er ist Mitglied des Kreistags von Vorpommern-Rügen, der Stadtvertretung von Bergen und Teil des AfD-Landesvorstands in Mecklenburg-Vorpommern. Bei der anstehenden Landtagswahl kandidiert er weiterhin über die Landesliste, nachdem er seine Direktkandidatur im Wahlkreis 23 zurückgezogen hat. In einer Mitteilung des Kreisverbands Vorpommern-Rügen von Mitte März begründete er diesen Schritt mit seiner aktuellen persönlichen und beruflichen Situation, die seine Mobilität und räumliche Nähe zum Wahlkreis einschränke.
Weiteres anhängiges Verfahren
Parallel zum aktuellen Prozess ist beim Amtsgericht Stralsund ein weiteres Betrugsverfahren gegen Christian Zorn anhängig. In diesem Fall wird ihm vorgeworfen, im November 2025 ein mangelhaftes Fahrzeug für 6.000 Euro verkauft zu haben. Nach Beanstandungen des Käufers habe Zorn das Fahrzeug zur Reparatur zurückgenommen, aber weder das reparierte Auto noch den Kaufpreis zurückerstattet. Dieses Verfahren ist bislang nicht terminiert.
Zorn äußerte sich auch zu diesem zweiten Vorwurf gegenüber der dpa: Er rechne mit einer Einstellung des Verfahrens, da es sich um ein sogenanntes Zug-um-Zug-Geschäft gehandelt habe und der Kunde das Geld erhalten habe. AfD-Landessprecher Enrico Schult kündigte an, man wolle Zorn bei der nächsten Sitzung des Landesvorstandes anhören, was auf interne parteiliche Diskussionen über die Vorgänge hindeutet.
Die politischen Auswirkungen dieser juristischen Auseinandersetzungen bleiben abzuwarten, während das Gerichtsverfahren seinen langsamen, aber stetigen Fortgang nimmt.



