Jahrelanger Stalking-Horror in Pasewalk: Ex-Partner zu 15 Monaten Haft verurteilt
Stalking-Horror in Pasewalk: Ex-Partner zu Haft verurteilt

Jahrelanger Stalking-Horror in Pasewalk: Ex-Partner zu 15 Monaten Haft verurteilt

In der Oststadt von Pasewalk hat sich ein besonders schwerer Fall von Stalking über Jahre hinweg ereignet, der eine Frau und ihre Tochter in Angst und Schrecken versetzte. Ein 48-jähriger Mann, der bereits eine Haftstrafe verbüßt, wurde nun vom Landgericht Neubrandenburg rechtskräftig wegen Stalkings im besonders schweren Fall zu weiteren 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Betroffene, die noch heute unter psychischen Folgen leidet, hatte sich jahrelang gegen die Nachstellungen ihres Ex-Partners wehren müssen.

Richterin überbringt Nachricht: Frau weint vor Erleichterung

Berufungsrichterin Urte Brinkmann teilte der geschädigten Frau vor der Verhandlungstür die Entscheidung mit, worauf diese vor Erleichterung weinte. Wir haben Ihnen ein paar Monate der Strafe wegen des Geständnisses erlassen, aber eine Bewährung kam gar nicht infrage, sagte die Richterin zum Abschluss des Prozesses. Der Angeklagte hatte seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil von 18 Monaten Haft auf Anraten seines Anwalts Matthias Jox auf das Strafmaß begrenzt, was einem Geständnis gleichkommt. Positiv zu bewerten sei, dass der Frau im Berufungsprozess eine erneute Aussage erspart blieb.

Eskalation der Nachstellungen: Von Drohbriefen bis Brandanschlag

Der Angeklagte, der von Bürgergeld lebte, und die 37-jährige Frau führten ab 2015 eine Art On-off-Beziehung, wie die Richterin beschrieb. Die Nachstellungen des eifersüchtigen Mannes eskalierten im September 2022 in einer Brandstiftung an der Wohnungstür der Frau. Bei der damit verbundenen Attacke trennte erst die damals elfjährige Tochter die beiden, indem sie mit einem Messer drohte. Für diese Taten verbüßt der Mann derzeit bereits eine Gefängnisstrafe.

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Doch auch danach setzte der Terror fort:

  • Er bedrohte die Frau trotz Annäherungsverbots auf Zetteln und in Briefen.
  • Mit Edding-Stift schrieb er an Briefkästen, sie solle die Stadt verlassen, sonst werde sie das bereuen.
  • Er setzte sich demonstrativ vor ihr Haus oder die Schule der Tochter.
  • Einmal schrieb er ihren Nachnamen auf ein Grabkreuz.
  • Nachts leuchtete er mit einer Taschenlampe in ihre Plattenbau-Wohnung oder brach sogar ein.

Psychische Folgen: Tochter verweigert Schule, Mutter nimmt Schlaftabletten

Die anhaltenden Nachstellungen führten zu schwerwiegenden Konsequenzen: Die Tochter wollte nicht mehr zur Schule gehen, und die Geschädigte konnte sich nur mit Schlaftabletten beruhigen. Die erste Haftstrafe wegen Brandstiftung wurde Mitte 2025 rechtskräftig, seitdem sitzt der 48-Jährige hinter Gittern. Die Gefängnisleitung stellte ihm ein schlechtes Zeugnis aus: Er konsumierte über zehn Jahre hinweg täglich Alkohol, mindestens einen Joint und zwei Gramm Speed, lehnt Therapien ab und beteiligt sich nur widerwillig an Gruppensitzungen. Er sieht sich selbst immer noch als Opfer, schrieben die Verantwortlichen.

Keine Bewährungschance ohne Therapie: Richterin warnt vor Rückfallrisiko

Im Berufungsprozess gab der Angeklagte vor, kooperativer zu sein und eine Therapie machen zu wollen. Doch die Richterin sah keine Bewährungschance, da Fachleute das Risiko neuer Straftaten ohne Therapie als hoch einschätzten. Ohne positive Sozialprognose sei eine Bewährung unmöglich. Die Therapie sei seine einzige Chance, erklärte die Richterin dem Mann. Das Landgericht folgte der Empfehlung der Staatsanwaltschaft, die genau 15 Monate Haft gefordert hatte. Beide Seiten verzichteten auf weitere Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

In der Pause vor dem Urteil kniete eine Bekannte mit auffälligen Tätowierungen und einem Totenkopf-Hemd vor der Anklagebank und hielt die Hand des Angeklagten. Die reguläre Haftzeit würde Anfang 2028 enden, doch ohne Therapie bleibt die Zukunft ungewiss. Für die betroffene Frau und ihre Tochter bedeutet das Urteil vorerst Ruhe, doch die psychischen Narben werden wohl noch lange spürbar sein.

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