Teures Gutachten in Prenzlau: Raser-Doppelgänger-Theorie vor Gericht gescheitert
Teures Gutachten: Raser-Doppelgänger-Theorie gescheitert

Teures Gutachten in Prenzlau: Raser-Doppelgänger-Theorie vor Gericht gescheitert

Ein aufsehenerregender Gerichtsprozess im Prenzlauer Amtsgericht hat eine klare Entscheidung gebracht. Ein 43-jähriger Geschäftsmann aus Vietnam stand wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis vor Gericht. Der Fall nahm eine überraschende Wendung, als der Angeklagte behauptete, nicht selbst gefahren zu sein, sondern sein Schwager habe das Auto gesteuert.

Verwechslung oder bewusste Täuschung?

Der Mann argumentierte vor der Strafrichterin, es müsse sich um eine Verwechslung handeln, da sein Schwager ihm ähnlich sehe. Dieser bestätigte als Zeuge, an dem betreffenden Tag das Fahrzeug geführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich jedoch skeptisch und forderte ein anthropologisches Gutachten, auch bekannt als Bildidentitätsgutachten.

Dieses aufwendige und kostenintensive Verfahren sollte Klarheit bringen. Die Gutachterin analysierte Fotos von beiden Männern und kam zu einem eindeutigen Ergebnis. „Die Merkmale an Haar, Stirn, Nase, Mund und Augen lassen keinen anderen Schluss zu“, erklärte sie im zweiten Prozesstermin. Demnach war der Angeklagte eindeutig der Fahrer des Fahrzeugs.

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Ausflüchte und Verfahrenskosten

Nach diesem Ergebnis versuchte der Angeklagte, sich mit dem Hinweis auf ein angeblich altes Foto seines Schwagers herauszureden. Die Gutachterin zeigte sich zwar offen für eine erweiterte Analyse mit anderen Bildern, zweifelte aber an einer Änderung des Resultats. „Das ist unwahrscheinlich, denn die eindeutigen Merkmale lassen sich nicht so verändern“, gab sie zu bedenken.

Der Verteidiger schlug daraufhin die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor, was die Strafrichterin ablehnte. Auch der Antrag auf Rücknahme des Einspruchs gegen den ursprünglichen Strafbefehl wurde vom Staatsanwalt abgelehnt. „Das wäre vielleicht zu Prozessbeginn möglich gewesen“, argumentierte er und verwies auf die eindeutige Gutachteraussage und die erheblichen Vorbelastungen des Angeklagten.

Urteil und Folgen

Die Strafrichterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 200 Euro, also insgesamt 8000 Euro. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten und die Kosten des Gutachtens in Höhe von 2000 Euro tragen. Damit endet der Prozess mit einer erheblichen finanziellen Belastung für den Verurteilten.

Für den Schwager des Mannes, der als Zeuge eine Falschaussage gemacht hat, steht nun ein gesondertes Strafverfahren bevor. Der Fall zeigt, dass teure Gutachten in Gerichtsverfahren durchaus entscheidend sein können und Ausflüchte vor einer fundierten wissenschaftlichen Analyse oft nicht standhalten.

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