Ausgebrannt und zurückgelassen: Das Schicksal verlassener Autos in Ludwigslust und Parchim
Verlassene Autos in Ludwigslust und Parchim: Was passiert mit ihnen?

Ausgebrannt und zurückgelassen: Das Schicksal verlassener Autos in Ludwigslust und Parchim

Sowohl in Parchim als auch in Ludwigslust beschäftigen verlassene und teilweise zerstörte Autos die örtlichen Behörden. Die Fahrzeuge stehen oft wochenlang an öffentlichen Straßenrändern oder Parkplätzen, ohne dass die Eigentümer ermittelt werden können.

Pannenfahrzeug an der B 191 geht in Flammen auf

An der Bundesstraße 191 zwischen Parchim und Rom steht ein schwarzer Opel-Kombi ohne Kennzeichen und mit eingeschlagenen Seitenscheiben. Auf der Rückbank liegen Kindersitzkissen und Müll, während auf der Frontscheibe ein roter Aufkleber der Stadt Parchim prangt. Unbekannte hatten das Fahrzeug kurz vor Beginn von Bauarbeiten in einer Bucht am Feldrand abgestellt.

Innerhalb der zehntägigen Frist zur Entfernung ging das Auto an einem späten Samstagabend in Flammen auf. Mehrere Zeugen bemerkten das Feuer und alarmierten die Feuerwehr, die den Brand schnell löschen konnte. Die Polizei hatte das Fahrzeug zuvor als Pannenfahrzeug eingestuft und ermittelt nun wegen vorsätzlicher Brandstiftung.

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„So etwas passiert immer mal wieder. Vielleicht wollte der Inhaber sein Fahrzeug günstig entsorgen“, vermutet Stadtsprecher Axel Schott. Bleibt der Fahrzeugeigentümer unauffindbar, muss die Stadt das ausgebrannte Fahrzeug auf eigene Kosten entsorgen.

Silberner Ford blockiert Baustelle in Ludwigslust

In Ludwigslust steht seit mehreren Wochen ein silberner Ford auf einem Parkplatz in der Johannes-Gillhoff-Straße. Das Fahrzeug verfügt zwar noch über Kennzeichen, doch die TÜV-Plakette wurde entfernt. Zahlreiche Strafzettel klemmen hinter dem Scheibenwischer, ein Außenspiegel ist zerstört.

Auf einer Scheibe klebt ein roter Aufkleber vom Landkreis Ludwigslust-Parchim mit der deutlichen Warnung: „Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.“ Trotzdem steht der Ford weiterhin auf der öffentlichen Parkfläche, die mittlerweile zu einer Baustelle geworden ist – das Auto steht buchstäblich mittendrin.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Landkreis keine personenbezogenen Angaben zum Halter des Fahrzeuges machen, wie Kreissprecherin Sabrina Panknin erklärt. „Fahrzeuge müssen den verkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechen, eine Haftpflichtversicherung bestehen und die Kfz-Steuer gezahlt werden“, so die Information aus dem Fachgebiet Kfz-Zulassung.

Der Landkreis hat die Kennzeichen des Fords bereits entstempelt. Ob das Auto zeitnah abgeschleppt wird, bleibt unklar. Zuständig wäre das Ordnungsamt der Stadt Ludwigslust, doch auch hier verweist Fachdienstleiter Lars Warnke auf datenschutzrechtliche Bedenken und macht keine Angaben zum weiteren Vorgehen.

Behörden im Dilemma zwischen Datenschutz und öffentlicher Ordnung

Die Fälle in Parchim und Ludwigslust zeigen das Dilemma der Behörden: Einerseits müssen sie die öffentliche Ordnung wahren und gefährliche oder verlassene Fahrzeuge entfernen. Andererseits schränken datenschutzrechtliche Bestimmungen ihre Handlungsfähigkeit ein, wenn es darum geht, Fahrzeughalter zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen.

Während der ausgebrannte Opel in Parchim nun sichergestellt und entsorgt werden muss, bleibt ungewiss, wie lange der silberne Ford noch die Baustelle in der Johannes-Gillhoff-Straße blockieren wird. Beide Fälle verdeutlichen, dass verlassene Fahrzeuge nicht nur ein ästhetisches Problem darstellen, sondern auch Sicherheitsrisiken bergen und öffentliche Mittel binden.

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