Der YouTube-Star und Journalist Marvin Wildhage (29) ist wegen seines spektakulären Auftritts als falsches Maskottchen bei der Fußball-EM 2024 zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht München sprach ihn der Urkundenfälschung und Leistungserschleichung schuldig.
Der Vorfall: Falsches Maskottchen im Eröffnungsspiel
Wildhage hatte sich beim EM-Eröffnungsspiel zwischen Deutschland und Schottland (5:1) als falsches Maskottchen „Albärt“ verkleidet und war bis auf das Spielfeld der Allianz Arena gelangt. Für seinen Coup fälschte er Arbeitsausweise und ein Parkschild, filmte alles und veröffentlichte einen Beitrag auf seinem YouTube-Kanal. Den Maskottchen-Anzug hatte er im Internet aus China für rund 5.000 Euro bestellt.
Der Prozess: Strafbefehl und Einspruch
Ursprünglich hatte Wildhage einen Strafbefehl über 22.900 Euro erhalten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 250 Euro (17.500 Euro) plus die Einziehung von 5.400 Euro Werbeeinnahmen aus zwei Videos mit über fünf Millionen Aufrufen. Dagegen legte der Influencer Einspruch ein.
Verhandlung vor dem Amtsgericht München
Vor Gericht erklärte Wildhage: „Es ist bekannt, dass die UEFA Sicherheitskonzepte outsourct, um Geld zu sparen. Mein Ziel war es, diese Konzepte zu überprüfen.“ Für seinen Coup hatte er einen Miet-Van mit Folien als offizielles DFB-Fahrzeug getarnt. Am Stadion wurde der Bus durchgewunken. Ein Security-Mitarbeiter sagte aus: „Es war ein typisches Fahrzeug, hinten saß ein Maskottchen. Obwohl einige Ausweise nicht gescannt werden konnten, wirkte es plausibel.“ Wildhage gelangte über einen Notausgang auf das Spielfeld und konnte sich fast eine Stunde frei bewegen.
Das Urteil: Reduzierte Strafe
Das Gericht reduzierte die Geldstrafe auf 60 Tagessätze à 150 Euro, also 9.000 Euro. Zusätzlich muss Wildhage 5.400 Euro wegen der Werbeeinnahmen zahlen, insgesamt 14.400 Euro. Die Einziehung der Werbeeinnahmen wurde erlassen. Wildhages Anwältin Sümeyra Öz hatte Freispruch beantragt. Der Influencer zeigte sich erschüttert über die laxen Sicherheitskontrollen: „Als wir zum Stadion fuhren, war ich letztlich erschüttert, dass es geklappt hat.“ Er habe mit seinem Beitrag eine öffentliche Diskussion über Sicherheitskonzepte angestoßen. Das Gericht wertete die Aktion jedoch als Straftat und nicht als investigativen Journalismus.



