Medienexpertin warnt: Altersgrenzen allein lösen Social-Media-Probleme nicht
Medienexpertin: Altersgrenzen sind keine Allzwecklösung für Social Media

Medienexpertin warnt: Altersgrenzen allein lösen Social-Media-Probleme nicht

Potsdam • Die Debatte um die Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen hat in Brandenburg neue Brisanz erhalten. Während Innenminister Jan Redmann (CDU) ein Verbot für Jugendliche fordert, positioniert sich die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) deutlich differenzierter.

Prävention statt einfacher Verbote

Dr. Eva Flecken, Direktorin der mabb, äußert Verständnis für die Suche nach greifbaren Lösungen, zeigt sich jedoch skeptisch gegenüber reinen Altersgrenzen. „Ich verstehe jedes Elternteil und auch die Politik, die nach greifbaren Lösungen suchen“, erklärt Flecken, „aber ob eine Altersgrenze das Ziel wirklich erreichen kann, da bin ich mir nicht sicher.“

Die Medienexpertin lenkt den Fokus auf einen anderen Aspekt: „Interessant ist, dass wir uns alle bei der Problemanalyse einig zu sein scheinen – inklusive der Plattformen selbst. Stichwort: süchtig machende Algorithmen.“ Sie kritisiert, dass Plattformen in ihren AGB zwar Nutzungsbeschränkungen für unter 13- oder 14-Jährige festlegen, diese aber nicht effektiv überprüfen. „Vielleicht sollten sich die Plattformen schlichtweg an ihre eigenen AGB halten und diese auch wirksam durchsetzen.“

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Zweigleisiger Ansatz der Medienanstalt

Die mabb verfolgt einen zweigleisigen Ansatz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Zum einen übernimmt sie regulatorische Aufgaben: „Wir wurden vom Gesetzgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Inhalte, die Kinder und Jugendliche gefährden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können, aus dem Netz verschwinden.“ Dazu zählen extremistische Inhalte wie NS-Symboliken, islamistische Propaganda oder ungeschützte Pornografie.

Zum anderen setzt die Anstalt auf Prävention und Medienkompetenzförderung. „Wir müssen Kinder und Jugendliche in die Lage versetzen, sich genauer anzuschauen, auf welchen Plattformen sie wieviel Zeit verbringen und was sie dort sehen.“ Hierzu hat die mabb das Portal www.jewusst-wie.de geschaffen, das kostenlose Angebote für verschiedene Zielgruppen bereitstellt.

Konkrete Präventionsangebote für Brandenburg

Die Angebote reichen von ehrenamtlichen Journalistenbesuchen in Schulklassen bis zu niedrigschwelligen Informationsständen bei Seniorenfesten. „Angenommen, Sie sind ein Lehrer in Prenzlau und möchten mit Ihrer Klasse über Meinungsbildung im Netz sprechen. Da haben Sie die Möglichkeit, dass ein Journalist ehrenamtlich in Ihre Klasse kommt.“ Die Kosten trägt dabei die mabb.

Für ältere Menschen bietet die Anstalt sogenannte Desinfopoints an, die auf Veranstaltungen wie Sommerfesten in Wittenberge den Unterschied zwischen Nachrichten, Meinungen und Werbung erklären. „Inhaltlich fokussieren wir uns in der Prävention auf den Bereich der Informations- und Nachrichtenkompetenz. Denn dort sehen wir den größten gesellschaftlichen Bedarf.“

Umgang mit extremistischen Inhalten

Auf die gestiegene Zahl extremistischer Internetkanäle in Brandenburg reagiert die mabb mit systematischer Überwachung. „Wir prüfen keine Haltungen, sondern ausschließlich rechtswidrige Inhalte im Internet.“ Bei Kenntnis von Straftatbeständen informiert die Anstalt Strafverfolgungsbehörden und weist Plattformen auf Verstöße hin.

Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz durchsucht die mabb Social-Media-Angebote aus Berlin und Brandenburg nach verbotenen Inhalten. „Insgesamt haben wir mehrere Tausend Vorgänge, die wir Jahr für Jahr überprüfen und bearbeiten.“ Die gestiegene Sensibilität für rechtswidrige Inhalte führt Flecken auch auf neue Gesetzgebung wie den Digital Services Act zurück.

KI-generierte Inhalte und Persönlichkeitsrechte

Bei Deepfakes und KI-generierten Inhalten betont Flecken den Fokus auf Rezipientenschutz. „Ob etwas von KI generiert wurde oder nicht, ist für uns in der Regel nicht ausschlaggebend. Die Wirkung für den Rezipienten spielt hier eine entscheidende Rolle.“ So ging die mabb Anfang 2025 gegen einen KI-generierten Wahlwerbespot der AfD aus Brandenburg vor, der rassistische Stereotype bediente.

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„Die AfD hat gegen den Bescheid geklagt, das ist ihr gutes Recht. Im Eilverfahren hat uns das Verwaltungsgericht Potsdam dann aber Recht gegeben.“ Das Hauptsacheverfahren steht noch aus, doch die Entscheidungsgründe der Eilentscheidung waren bereits fundiert.

Praktische Ratschläge für Eltern

Flecken empfiehlt Eltern, sich auf der jewusst-wie!-Seite zu informieren und Gespräche über Mediennutzung zu führen. „Treffen Sie zum Beispiel gemeinsame Vereinbarungen über die Nutzungszeit. Nutzen Sie technische Vorkehrungen wie Apps für den Schutz Ihrer Kinder.“ Teen-Konten für Social Media können eine sinnvolle Alternative sein.

Die Medienexpertin bleibt bei ihrer grundsätzlichen Kritik an reinen Altersgrenzen: „Ich glaube nicht, dass Altersgrenzen die eine Lösung für alles sein können. Social Media bietet ja auch interessante Inhalte, von denen wir Kinder und Jugendliche nicht ausschließen sollten.“ Stattdessen plädiert sie für altersgerechte Heranführung an verantwortliche Mediennutzung und die konsequente Einbindung der Plattformen in ihre Verantwortung – unterstützt durch europäische Gesetze.