Schwerin erweitert Fußgängerzone: neue Bereiche ab 30. April
Schwerin weitet Fußgängerzone aus – neue Abschnitte

Die Landeshauptstadt Schwerin will den innerstädtischen Einzelhandel und die Gastronomie mit einem weiteren Schritt beleben: Die Stadt erweitert die Fußgängerzone zwischen Dom und Schlachtermarkt. Die notwendigen Poller und Verkehrszeichen sollten bereits gesetzt und der neue Abschnitt zum 30. April eingerichtet sein, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Mit der Initiative ist beabsichtigt, Einzelhandel und Gastronomie, insbesondere die Außengastronomie, weiter zu fördern.

Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang

Im Detail weitet die Stadt die Fußgängerzone um einen weiteren Teilbereich der Puschkinstraße zwischen dem Markt und der Friedrichstraße sowie im Domhof und der Domstraße aus, die beide zum Schlachtermarkt führen. Damit ist auch dieser Abschnitt künftig Fußgängern sowie Radfahrern vorbehalten. Die Änderung hat Konsequenzen für den Kfz-Verkehr, der dann nur noch zeitweise für Anlieger und Liefertransporte möglich ist. Die Lieferzeiten sind wie in der übrigen Fußgängerzone auf die Zeit von 7.30 bis 10 Uhr und von 18 bis 20 Uhr beschränkt. Der Marktplatz ist für Fahrzeuge nur über die Bischofstraße und die Straße Am Dom zu erreichen und auch auf diesem Weg wieder zu verlassen.

Neu geregelte Zufahrten und Parkplätze

Eine weitere Folge ist die neu geregelte Zufahrt für den Parkplatz an der Domstraße. Er kann ab 30. April nur noch über den Großen Moor und die Schlachterstraße angesteuert werden. Sechs Parkplätze im Bereich Domhof entfallen. Aus zwei weiteren Parkplätzen an der Schlachterstraße entsteht eine Lieferzone zum Ein- und Ausladen. Diese Maßnahmen sollen den Verkehr in der Innenstadt reduzieren und die Aufenthaltsqualität erhöhen.

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Südufer Pfaffenteich für Durchgangsverkehr gesperrt

Ab 30. April ist darüber hinaus das Südufer des Pfaffenteichs für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt. Die Einschränkung gilt laut Stadt bis zum 30. September. Grund dafür ist der Beginn der Freiluftsaison. In diesem Zeitraum ist der Radverkehr in der Fußgängerzone der Innenstadt in der Zeit von 10 bis 18 Uhr in der Mecklenburg-, Helenen- und Schmiedestraße nicht erlaubt. Der Große Moor und die Puschkinstraße sind das ganze Jahr mit dem Rad befahrbar. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die temporären Einschränkungen.

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