Gericht: Neue Milka-Tafel ist irreführend – 90 statt 100 Gramm
Gericht: Neue Milka-Tafel ist irreführend

Das Landgericht Bremen hat entschieden: Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit reduziertem Gewicht verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Der Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm gesenkt, die Verpackung aber nahezu unverändert gelassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte geklagt – und bekam nun Recht.

Irreführung der Verbraucher

Das Gericht stellte fest, dass die neue Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr gebracht werden darf, wenn in den vorangegangenen vier Monaten die 100-Gramm-Version angeboten wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Mondelez kann Berufung einlegen. Bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte der Vorsitzende Richter betont: „Das ist eine relative Mogelpackung. Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“

Fast identisches Design

Die neue Tafel ist lediglich einen Millimeter dünner, und das Verpackungsdesign ist fast identisch. Dadurch fällt das geringere Gewicht nicht auf, kritisierte die Verbraucherzentrale. Mondelez wies die Vorwürfe zurück: Das Gewicht sei klar auf der Vorder- und Rückseite der Verpackung angegeben. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und sah eine Irreführung der Kunden.

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Das Urteil betrifft viele Milka-Sorten, die von 100 auf 90 Gramm reduziert wurden. Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung als wichtigen Schritt gegen versteckte Preiserhöhungen. Ob Mondelez Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten.

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