Die Zeit drängt: Wer für das Jahr 2025 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte sich beeilen. Denn die gesetzliche Abgabefrist endet am 31. Juli 2026. Nur wer die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nimmt, hat mehr Zeit.
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) zufolge sind unter anderem folgende Steuerzahler zur Abgabe verpflichtet:
- Personen, die nicht versteuerte Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr hatten – etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen.
- Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden und die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor haben.
- Verheiratete, die eine Einzelveranlagung wünschen.
- Arbeitnehmer, die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, zum Beispiel für höhere Werbungskosten.
- Empfänger von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld, wenn diese mehr als 410 Euro betrugen.
- Personen mit mehreren Jobs, bei denen in mindestens einer Beschäftigung die Steuerklasse 6 angewendet wird.
- Rentner, deren Rente über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegt.
- Steuerzahler, die vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden.
Verspätungszuschlag droht
Wer unsicher ist, ob eine Abgabepflicht besteht, kann beim Finanzamt nachfragen. Die Lohi rät, die Frist unbedingt einzuhalten, wenn eine Verpflichtung vorliegt. Andernfalls setzt das Finanzamt automatisch einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
Fristverlängerung bei Steuerberater
Wer sich steuerlich beraten lässt, hat mehr Zeit: Wird die Erklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 1. März 2027. Allerdings sollte man frühzeitig einen Termin vereinbaren, da die Nachfrage rund um den Fristablauf erfahrungsgemäß hoch ist.
Möglichkeit der Fristverlängerung
Liegt ein triftiger Grund vor – etwa eine Krankheit oder ein Umzug –, können Betroffene schriftlich beim Finanzamt um eine kurze Fristverlängerung bitten. Die Chancen auf eine positive Antwort stehen gut, wenn die Begründung nachvollziehbar ist.



