Leipzig - Die Folgen des Iran-Kriegs machen sich nun auch im Luftverkehr bemerkbar: Kerosin wird knapper und teurer. Flugausfälle, insbesondere auf Kurzstrecken innerhalb Europas, könnten zunehmen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Betroffene Reisende sollten ihre Rechte auf Entschädigung nach EU-Recht prüfen lassen.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Airlines können sich nicht pauschal auf höhere Gewalt berufen, um Entschädigungen abzulehnen. Finanziell oder logistisch bedingte Engpässe wie Kerosinmangel gelten laut Verbraucherschützern in der Regel nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände. Entscheidend ist, ob die Fluggesellschaft im Einzelfall alles unternommen hat, um den Flug durchzuführen. Konnte die Airline nicht rechtzeitig Treibstoff beschaffen oder wurde zu wenig Reserve eingeplant, kann eine Entschädigung fällig werden. Diese beträgt zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke.
Zeitpunkt der Absage ist entscheidend
Entschädigungsansprüche bestehen nur, wenn die Absage innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Abflug erfolgt. Unabhängig vom Zeitpunkt haben Passagiere jedoch immer ein Recht auf Ersatzbeförderung, etwa durch Umbuchung. Falls sie am Flughafen festsitzen, steht ihnen zudem eine Hotelübernachtung auf Kosten der Airline zu.
So setzen Sie Ihre Rechte durch
Betroffene sollten alle Unterlagen wie Buchungsbestätigungen und E-Mails der Airline sowie Belege für Auslagen, etwa für Hotel oder Taxi, aufbewahren. Mit Hilfe von Selbsthilfe-Tools der Verbraucherzentrale oder des Europäischen Verbraucherzentrums können Musterbriefe erstellt werden, um direkt bei der Airline Ansprüche geltend zu machen. Lehnt die Fluggesellschaft ab, können sich Reisende an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Diese prüft den Fall kostenlos und macht gegebenenfalls einen Schlichtungsvorschlag.
Alternative: Fluggasthelfer-Portale
Eine weitere Option sind Fluggasthelfer-Portale, die die Auseinandersetzung mit der Airline übernehmen. Im Erfolgsfall behalten sie jedoch eine Provision ein. Das Ratgeberportal Finanztip empfiehlt, auf eine transparente Kostenausweisung zu achten. Gute Anbieter versuchen zudem, auch angefallene Kosten für Hotel, Taxi und Ähnliches zu erstreiten.
Pauschalreisende haben zusätzliche Rechte
Wer eine Flugpauschalreise gebucht hat, kann bei verschobenen Abflügen auch Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Eine Flugverspätung oder -absage gilt als Reisemangel und berechtigt zur Minderung des Reisepreises.



