Schwarzfahren ohne Strafe? Die kontroverse Debatte im Nordwesten Deutschlands
Die Frage, ob das Fahren ohne gültigen Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln entkriminalisiert werden sollte, sorgt für hitzige Diskussionen in Norddeutschland. Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gute Gründe für eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit sieht, zeigt sich Niedersachsens Landesregierung äußerst zurückhaltend.
Niedersachsen: Skepsis gegenüber Entkriminalisierung
Das niedersächsische Justizministerium äußert deutliche Zweifel an den erhofften Effekten einer Entkriminalisierung. „Das Schwarzfahren ohne Ticket ist eine Straftat gegen das Vermögen und eine besondere Art des Betrugs“, betont eine Sprecherin des Ministeriums in Hannover. Vor allem die Verkehrsbetriebe würden durch dieses Verhalten geschädigt.
Die Sprecherin von Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) weist darauf hin, dass selbst bei einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit weiterhin juristische Konsequenzen drohen könnten. „Stufe man das zu einer Ordnungswidrigkeit herab, könnten die Verantwortlichen trotzdem weiterhin in Haft landen, wenn sie ein Bußgeld nicht bezahlen“, erklärt sie. Zudem bestünde die Möglichkeit, gegen Bußgelder Einspruch einzulegen, was ebenfalls zu Gerichtsverfahren führen könnte.
Eine völlige Entkriminalisierung wirft aus Sicht Niedersachsens grundsätzliche Fragen auf: „Warum sollte man sich überhaupt noch eine Fahrkarte kaufen, wenn ohne Ticket keine Sanktion mehr droht?“ Dennoch zeigt sich das Ministerium offen für die weitere Diskussion.
Bremen: Pilotprojekt als alternativer Weg
Während Niedersachsen zögert, geht Bremen bereits eigene Wege. Seit Mai 2025 testet die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) ein alternatives Modell, bei dem auf Strafanzeigen verzichtet wird. „Die strafrechtliche Verfolgung verursacht im Justizsystem Kosten von bis zu einer Million Euro jährlich“, erklärt ein Sprecher des Bremer Verkehrsressorts.
Vor Einführung des Pilotprojekts mussten in Bremen jährlich etwa 50 Menschen wegen wiederholten Schwarzfahrens ins Gefängnis. Das neue System setzt stattdessen auf andere Sanktionen:
- Bei Kontrollen ohne gültigen Fahrschein werden 60 Euro fällig
- Bei wiederholten Verstößen drohen Mahnverfahren und Inkasso
- Gegebenenfalls können Schufa-Einträge erfolgen
„Das Fahren ohne Fahrschein bleibt also keineswegs kostenlos oder folgenlos“, betont der Sprecher. Das Projekt ist zunächst bis Ende 2027 angelegt und soll zeigen, ob dieser Ansatz praktikabel ist.
Statistische Hintergründe und bundesweite Debatte
Die Dimension des Problems zeigt sich in den Zahlen: In Niedersachsen wurden wegen des Erschleichens von Leistungen – was neben Schwarzfahren auch andere Bereiche umfasst – in 478 Verfahren Ersatzfreiheitsstrafen und in 90 Verfahren Freiheitsstrafen vollstreckt.
Bundesjustizministerin Hubig hatte in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ ihre Position deutlich gemacht: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“ Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellt sie die aktuelle Praxis grundsätzlich in Frage.
Gegensätzliche Positionen von Verbänden
Die Debatte spaltet auch wichtige Interessengruppen:
- Deutscher Anwaltverein: Unterstützt das Ansinnen zur Entkriminalisierung
- Gewerkschaft der Polizei (GdP): Übt deutliche Kritik an den Plänen
Andreas Roßkopf, GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, warnt vor den Konsequenzen: „Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt. Man läuft Gefahr, dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht.“ Aus seiner Sicht sollte eine Straftat nicht aufgrund von Überlastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden.
Roßkopf betont: „Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen.“ Oft handle es sich bei den geschädigten Beträgen nicht um kleine Summen, sondern um Beträge im zwei- oder dreistelligen Bereich.
Die Diskussion zeigt, dass die Frage nach dem richtigen Umgang mit Schwarzfahren komplex ist und unterschiedliche Interessen berührt – von der Entlastung der Justiz über den Schutz der Verkehrsbetriebe bis hin zu sozialen Aspekten. Während Bremen mit seinem Pilotprojekt praktische Erfahrungen sammelt, bleibt Niedersachsen vorerst bei seiner skeptischen Haltung.



