Österreichs harte Linie gegen Temposünder: Fahrzeuge werden zwangsversteigert
Österreich geht mit drastischen Maßnahmen gegen Raser vor. Wer die Geschwindigkeitsbegrenzung massiv überschreitet, riskiert nicht nur den Führerschein, sondern auch sein Fahrzeug. Autos und Motorräder werden beschlagnahmt und öffentlich versteigert. Diese Politik unterscheidet sich fundamental von deutschen Regelungen.
Vom Raser-Motorrad zur Auktion: Die Geschichte einer KTM Super Duke
Ein aktuelles Beispiel ist eine KTM Super Duke, die als "stark gebraucht" beschrieben wurde. Trotz beschädigter Lampen und fehlender Teile erzielte das Motorrad bei einer Internet-Versteigerung durch das Wiener Auktionshaus Dorotheum 11.000 Euro. Der Mindestpreis lag bei nur 4.000 Euro. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz veräußerte die Maschine im staatlichen Auftrag.
Der frühere Besitzer hatte sich als extremer Raser erwiesen. In Österreich können Fahrzeuge beschlagnahmt und versteigert werden, wenn Fahrer mehrmals innerorts über 60 km/h oder außerorts über 70 km/h zu schnell fahren. Bereits ein erstes Vergehen mit 80 beziehungsweise 90 km/h Überschreitung reicht aus. Seit März 2024 ist diese Regelung in der Straßenverkehrsordnung verankert.
Neue Rechtslage: Auch geleaste und gemietete Fahrzeuge betroffen
Bisher wurden etwa 500 Fahrzeuge beschlagnahmt, aber nur 20 versteigert. Armin Kaltenegger vom österreichischen Kuratorium für Verkehrssicherheit erklärt: "Das war bisher wenig erfolgreich, weil den Fahrern die Autos häufig nicht selbst gehören." Das Gesetz sah ursprünglich nicht vor, dass Eigentum von unbeteiligten Besitzern weggenommen werden kann.
Dies ändert sich nun grundlegend. Der österreichische Verfassungsgerichtshof entschied kürzlich, dass gleiches Recht für alle Raser-Fahrzeuge gelten muss. Künftig können auch geleaste Autos, Mietwagen oder Fahrzeuge von Verwandten und Freunden eingezogen werden. Kaltenegger betont: "Wer ein Fahrzeug vergibt, ist immer dafür verantwortlich." Die Politik muss diese Neuregelung bis Herbst 2027 umsetzen.
Versteigerungserlöse und deutsche Vergleichbarkeit
Der Werdegang beschlagnahmter Fahrzeuge in Österreich folgt einem klaren Ablauf: Beschlagnahme, Verfall und Verwertung. 70 Prozent der Versteigerungserlöse fließen in den Verkehrssicherheitsfonds, 30 Prozent gehen an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft.
Unter den bisher versteigerten Fahrzeugen finden sich verschiedene Modelle. Ein Peugeot 208, der mit 153 km/h über eine Landstraße raste (erlaubt waren 80 km/h), erzielte 6.800 Euro. Ein BMW M4 mit 431 PS brachte den höchsten Erlös von 31.000 Euro. Auch ein VW Passat und ein Honda-Motorrad wurden bereits versteigert.
In Deutschland existiert keine vergleichbare Regelung. Beschlagnahmungen sind lediglich bei illegalen Auto- oder Motorradrennen als Beweismittel vorgesehen. Die österreichische Maßnahme stellt somit eine deutlich strengere Herangehensweise dar.
Rechtliche Grundlage und Sicherheitsphilosophie
Die damalige Grünen-Verkehrsministerin Leonore Gewessler formulierte die Philosophie hinter dem Gesetz deutlich: "Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab." Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit unterstreicht: "Der Schutz der Bevölkerung steht vor dem Eigentumsrecht." Diese Auffassung teilt auch der Verfassungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung.
Das konkrete Beispiel der KTM Super Duke verdeutlicht die Praxis. Das Motorrad wurde am 4. Mai 2024 auf der Bregenzerwaldstraße gestoppt, wo es mit 178 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs war. Der 55-jährige Fahrer verlor sowohl seinen Führerschein als auch sein Motorrad. Das Dorotheum-Auktionshaus erhielt von den Behörden keine Details zur Geschichte des Fahrzeugs, doch Polizeiberichte liefern die Hintergründe.



