Mietreform: Strengere Regeln für Vermieter beschlossen
Mietreform: Strengere Regeln für Vermieter

Das Bundeskabinett hat strengere Regeln für Vermieterinnen und Vermieter beschlossen. Der Gesetzentwurf, der noch den Bundestag passieren muss, zielt unter anderem darauf ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert.

Weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse

Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietungen. Künftig sollen diese Ausnahmen eingeschränkt werden, um mehr Transparenz und Fairness zu schaffen.

Neue Regeln für möblierte Wohnungen

Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut dem Gesetzentwurf künftig nicht nur verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Vielmehr wird eine klare Obergrenze eingezogen – und das Alter der Möbel muss auch berücksichtigt werden. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können. Die Regelung soll es für Mieterinnen und Mieter leichter machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.

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Indexmietverträge werden neu geregelt

Auch Indexmietverträge sollen neu geregelt werden. Die Steigerung der Nettokaltmiete orientiert sich dabei an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes in einem Jahr drei Prozent, dann soll der Teil der Steigerung, die darüber liegt, bei der Berechnung der Mieterhöhung nur zur Hälfte berücksichtigt werden dürfen. Allerdings soll diese Einschränkung nur in Gebieten mit Mietpreisbremse gelten. Die Regelung soll Mieterinnen und Mieter in Zeiten starker Preissprünge vor finanzieller Überforderung schützen.

Kurzzeitmietverträge als Trick von Vermietern?

Verschärft werden sollen zudem die Regeln für Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Da Kurzzeitmietverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht in manchen Fällen die Vermutung, dass Vermieter diese Variante wählen, damit sie eine höhere Miete verlangen können. Künftig soll eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses gelten. Sie soll unter bestimmten Voraussetzungen auf acht Monate verlängert werden können.

Schonfristzahlungen ausgeweitet

Außerdem sollen die sogenannten Schonfristzahlungen ausgeweitet werden. Demnach sollen Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, die ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen. Diese Möglichkeit soll es einmalig geben. Wer häufiger die Miete schuldig bleibt, könnte sich also nicht darauf berufen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertet die geplante Reform zwar insgesamt positiv, sieht die Beschränkung auf einen einmaligen Anwendungsfall jedoch kritisch. Wer in wirtschaftlich unsicheren Zeiten mehrfach in Schwierigkeiten gerate, dürfe nicht dauerhaft den Schutz vor Kündigung verlieren. Die Reform zielt darauf ab, Mieter zu entlasten und sie vor ungerechtfertigten Räumungsklagen zu schützen, doch die Details werden noch im Bundestag diskutiert.

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