Gerichtsurteil: Drosten siegt gegen Vorwürfe von Nanowissenschaftler Wiesendanger
In einem bedeutenden Verfahren rund um die Diskussionen zum Ursprung des Coronavirus hat das Landgericht Hamburg ein klares Urteil gefällt. Der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger darf dem Berliner Virologen Christian Drosten nicht vorwerfen, die Öffentlichkeit gezielt getäuscht zu haben. Dies bestätigte das Gericht im Hauptsacheverfahren und bekräftigte damit eine bereits im März 2022 erlassene einstweilige Verfügung der Pressekammer.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Konflikt entzündete sich an einem Interview, das Wiesendanger dem Magazin Cicero gab. Darin kritisierte er die frühe Festlegung von Drosten und 26 weiteren Virologen auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus und äußerte: „Das entbehrte jeglicher Grundlage.“ Das Interview erschien unter der provokativen Überschrift: „Stammt das Coronavirus aus dem Labor? – Herr Drosten hat Politik und Medien in die Irre geführt“.
Wiesendanger bezog sich dabei insbesondere auf einen offenen Brief, den die Virologen am 19. Februar 2020 in der Fachzeitschrift The Lancet veröffentlicht hatten. In diesem Brief wiesen sie die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurück.
Begründung des Gerichts
Die Kammer des Landgerichts Hamburg kam nicht zu der Überzeugung, dass Drosten öffentlich etwas gesagt habe, von dem er wusste, dass es unwahr sei. In der Urteilsbegründung hieß es, Drosten habe stets die Auffassung vertreten, dass eine natürliche Herkunft des Virus wahrscheinlicher sei als ein Laborursprung.
Konkret verwies das Gericht auf Drostens Äußerungen im NDR-Podcast Coronavirus Update, in dem er durchgängig betonte, dass der Laborursprung zwar denkbar, aber nicht die überzeugendere Erklärung sei. Damit sah das Gericht keine Grundlage für den Vorwurf der gezielten Täuschung.
Weitere verbotene Äußerungen
Das Urteil untersagt Wiesendanger zudem die Behauptung, die Bewegung Scientists for Science, zu deren Mitbegründern Drosten zählt, habe das Ziel gehabt, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten. Die Kammer wertete dies ebenfalls als unwahre Tatsachenbehauptung, die nicht haltbar ist.
Das Verfahren unterstreicht die anhaltenden Kontroversen um die Ursprungsdebatte des Coronavirus, die auch Jahre nach der Pandemie noch rechtliche Auseinandersetzungen nach sich zieht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und könnte somit noch angefochten werden.
Dieser Fall zeigt, wie sensibel die Diskussion um wissenschaftliche Erkenntnisse in der Öffentlichkeit ist und welche rechtlichen Konsequenzen unbedachte Äußerungen haben können. Für die wissenschaftliche Community bleibt die Frage nach dem genauen Ursprung des Virus weiterhin ein wichtiges Forschungsfeld, das jedoch mit der gebotenen Sorgfalt und auf Fakten basierend diskutiert werden muss.



